Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen – Voraussetzungen, Kosten und Gestaltungsmöglichkeiten

Doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen – Voraussetzungen, Kosten und Gestaltungsmöglichkeiten

Die doppelte Haushaltsführung zählt zu den zentralen steuerlichen Regelungen, mit denen Arbeitnehmer und Selbstständige berufsbedingte Mehraufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen können. Die Steuerkanzlei HERRMANN + MAY TREUHAND erläutert im Folgenden, unter welchen Voraussetzungen eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird und welche Kosten sich tatsächlich steuerlich absetzen lassen.

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn neben dem eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort unterhalten wird. Diese Konstellation entsteht typischerweise dann, wenn der Arbeitsort weit vom privaten Lebensmittelpunkt entfernt liegt und ein tägliches Pendeln nicht mehr zumutbar ist.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Entfernung, sondern die tatsächliche Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr. In der Praxis wird häufig eine Fahrzeit von etwa einer Stunde als Grenze herangezogen. Wird diese deutlich überschritten, spricht dies für die steuerliche Anerkennung einer Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen. Zentral ist zunächst das Vorhandensein eines eigenen Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts. Dieser Hausstand muss den Lebensmittelpunkt darstellen, was insbesondere durch persönliche Bindungen, regelmäßige Aufenthalte und die tatsächliche Nutzung der Wohnung belegt wird.

Zudem muss am Arbeitsort eine zweite Wohnung unterhalten werden, die aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Diese berufliche Veranlassung liegt beispielsweise bei Versetzungen, Jobwechseln oder der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit an einem entfernten Ort vor.

Schließlich verlangt die Finanzverwaltung, dass der Lebensmittelpunkt eindeutig außerhalb der Zweitwohnung liegt. Bei verheirateten Personen wird in der Regel die Familienwohnung als Lebensmittelpunkt anerkannt, während bei Singles die persönlichen sozialen Bindungen entscheidend sind.

Welche Kosten können bei der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden?

Die steuerliche Wirkung der doppelten Haushaltsführung ergibt sich aus einer Vielzahl abziehbarer Kostenpositionen, die gemeinsam erhebliche steuerliche Entlastungen bewirken können.

Unterkunftskosten der Zweitwohnung

Die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort gehören zu den wichtigsten Positionen. Absetzbar sind Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung sowie weitere laufende Aufwendungen. Für Wohnungen im Inland gilt dabei ein monatlicher Höchstbetrag von 1.000 Euro, der jedoch innerhalb des Kalenderjahres flexibel genutzt werden kann. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in andere Monate übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 12.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden können.

Auch bei Eigentumswohnungen sind entsprechende Kosten wie Abschreibungen, Schuldzinsen oder Grundsteuer abziehbar, sofern sie eindeutig der Zweitwohnung zuzuordnen sind.

Einrichtungskosten und Ausstattung der Zweitwohnung

Neben der Miete können auch die Kosten für die Einrichtung der Zweitwohnung steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören typische Haushaltsgegenstände wie Bett, Schränke, Tisch, Stühle oder Küchenausstattung. Diese Aufwendungen gelten als notwendige Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung.

Während geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro netto sofort abgezogen werden können, sind höherwertige Gegenstände über die Nutzungsdauer abzuschreiben. In der Praxis akzeptiert die Finanzverwaltung häufig Einrichtungskosten bis etwa 5.000 Euro ohne weitere Einzelfallprüfung, sofern diese plausibel sind.

Fahrtkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil sind die Fahrtkosten zwischen Haupt- und Zweitwohnung. Abziehbar sind sowohl die Kosten für die erstmalige Fahrt zum Arbeitsort als auch für die letzte Rückfahrt sowie eine wöchentliche Familienheimfahrt.

Für diese Fahrten wird entweder die Entfernungspauschale oder eine Kilometerpauschale angesetzt. Besonders wichtig ist dabei, dass nur eine Heimfahrt pro Woche steuerlich berücksichtigt wird. Werden mehrere Fahrten durchgeführt, entfällt der zusätzliche steuerliche Vorteil.

Verpflegungsmehraufwand – zeitlich begrenzter Steuervorteil

Zu Beginn der doppelten Haushaltsführung können zusätzlich Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden. Diese gelten jedoch nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Je nach Abwesenheitsdauer können hier pauschale Beträge von 14 oder 28 Euro pro Tag angesetzt werden.

Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch vollständig, unabhängig davon, ob tatsächlich höhere Verpflegungskosten entstehen.

Umzugskosten und sonstige abzugsfähige Aufwendungen

Auch die im Zusammenhang mit der Wohnungsnahme entstehenden Umzugskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen Transportkosten, Umzugsunternehmen sowie Kosten für Wohnungsbesichtigungen oder Maklerleistungen. Wichtig ist hierbei, dass ausschließlich tatsächlich nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden können, da eine pauschale Berücksichtigung – wie sie bei anderen Umzügen möglich ist – im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht vorgesehen ist.

Steuerliche Wirkung der doppelten Haushaltsführung

Die Kombination der verschiedenen Kostenpositionen führt häufig zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung. Je nach Einkommenshöhe können durch die doppelte Haushaltsführung mehrere tausend Euro Steuern eingespart werden. Besonders im ersten Jahr ist die Wirkung durch zusätzliche Einmalkosten wie Umzug und Einrichtung besonders hoch.

Fazit: Doppelte Haushaltsführung gezielt nutzen

Die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen ist ein wirkungsvolles Instrument zur Reduzierung der Steuerlast bei beruflich bedingten Wohnsitzverlagerungen. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation der Voraussetzungen sowie eine vollständige Erfassung aller relevanten Kosten.

Die Steuerkanzlei HERRMANN + MAY TREUHAND empfiehlt, bereits frühzeitig zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um sämtliche steuerlichen Vorteile rechtssicher auszuschöpfen und die individuelle Steuerbelastung nachhaltig zu optimieren.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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