Allgemeine Informationen
Die wichtigsten Fördermittel für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Förderung durch die Deutsche Bank
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
L-Bank Hilfe bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch das Corona-Virus
Nach § 56 IfSG besteht die Möglichkeit der Entschädigung bei Quarantäne für Arbeitgeber, Selbständige und Freiberufler. Es muss hierfür ein gesundheitsbehördliches Beschäftigungsverbot bestehen. Es ist grds. ein Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten bei der anordnenden Gesundheitsbehörde zu stellen. Die Verfahrensweise ist allerdings bislang ungeklärt.
Der Betrieb Themenspezial zum Coronavirus (inkl. Coronavirus: ein Leitfaden für Arbeitgeber)
Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 26.03.2020, 20:00 Uhr)
Aktuelles von der Bundesregierung
Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus
Robert Koch Institut zu Corona