Vorteile einer Holdinggesellschaft

Die steuerliche Behandlung der verschiedenen Rechtsformen eines Unternehmens in Deutschland ist in den meisten Fällen sehr komplex und bedarf einer intensiven Bearbeitung, um die Umsätze und Gewinne des Unternehmens aus steuerlicher Sicht möglichst vorteilhaft zu gestalten. Neben der reinen steuerlichen Optimierung der Umsätze eines einzelnen Unternehmens gibt es allerdings auch Methoden und Modelle, welche sich nicht auf ein einzelnes Unternehmen beschränken, sondern stattdessen darüber hinausgehen – unter anderem fällt die Gründung einer Holdinggesellschaft in einen solchen Bereich. Holdinggesellschaften weisen aus steuerlicher Sicht zahlreiche Privilegien auf, weshalb eine Prüfung bezüglich des Aufbaus einer solchen Holdingstruktur für Unternehmer in vielen Fällen durchaus vielversprechend sein kann. Auch besondere Formen von Holdingstrukturen, wie zum Beispiel eine doppelstöckige Holdingstruktur, können durchaus relevant sein – unter Voraussetzung einer konsequenten Prüfung der jeweiligen Vor- und Nachteile.

Was ist eine Holdingstruktur?

Unter einer Holdinggesellschaft versteht man eine Kapitalgesellschaft, in den meisten Fällen in der Rechtsform einer GmbH, welche keine eigenen operativen Geschäfte führt, also sprichwörtlich „leer“ ist. Stattdessen fokussiert eine Holdinggesellschaft das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ist also ausschließlich an anderen Unternehmen beteiligt. Diese Unternehmen existieren in den meisten Fällen ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH, da viele steuerliche Vorteile nur bei einer Beteiligung zwischen zwei Kapitalgesellschaften geltend gemacht werden können.

Die Holdinggesellschaft befindet sich normalerweise im Besitz einer natürlichen Person, welche üblicherweise 100% der Anteile an der Gesellschaft hält. Die Beteiligungen, welche die Holdinggesellschaft an den anderen Kapitalgesellschaften, sprich Tochtergesellschaften, hält, kann variieren und wird üblicherweise in die Bereiche 1-10%, 10-15% oder 15-100% unterteilt.

Vorteile einer Holdinggesellschaft

Der Aufbau einer Holdingstruktur weist gegenüber einem einzelnen rein operativen Unternehmen große steuerliche Vorteile auf, welche unter Anwendung der richtigen Vorgehensweise zu einer deutlich reduzierten steuerlichen Belastung sowohl für die Ausschüttung von Gewinnen beziehungsweise Dividenden als auch bei dem Verkauf eines operativen Unternehmens führen.

Eine Holdinggesellschaft, welche die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft innehat und an einem operativ agierenden Unternehmen – ebenfalls in Form einer Kapitalgesellschaft – beteiligt ist, kann 95% des bei einem Verkauf des operativen Unternehmens entstehenden Veräußerungsgewinnes als steuerfreien Gewinn betrachten. Die verbleibenden 5% des Veräußerungsgewinnes werden mit dem üblichen Steuersatz für Kapitalgesellschaften in Höhe von 30% versteuert, so dass die summierte Gesamtsteuerlast für den Veräußerungsgewinn auf 1,5% beschränkt wird. Die Höhe der Beteiligung der Holdinggesellschaft an der zu verkaufenden Kapitalgesellschaft ist dabei unerheblich.

Ein weiterer Vorteil einer Holdinggesellschaft, welche an operativen Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften beteiligt ist, ergibt sich aus der steuerlichen Behandlung von Gewinnen, welche von den Tochtergesellschaften in die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden. Hierbei hängt das Ausmaß der steuerlichen Begünstigung von der Höhe der Anteile ab, welche die Holdinggesellschaft an der jeweiligen Tochtergesellschaft hält. Bei einer Beteiligung von mindestens 15% werden auf Gewinnausschüttungen in die Holdinggesellschaft keine Abgeltungssteuer oder ähnliches erhoben, stattdessen sind äquivalent zu den beim Verkauf des Unternehmens entstehenden Veräußerungsgewinnen 95% der ausgeschütteten Gewinne als steuerfrei zu betrachten. Auch hier unterliegen die verbleibenden 5% der Gewinne dem für Kapitalgesellschaften üblichen Steuersatz in Höhe von 30%, so dass sich die gesamte steuerliche Belastung bezüglich der ausgeschütteten Gewinne auf 1,5% beschränkt. Falls die Holdinggesellschaft eine Beteiligung von mindestens 10%, jedoch unter 15%, an der Tochtergesellschaft hält, unterliegen die ausgeschütteten Gewinne zwar der Gewerbesteuer, sind aber weiterhin von der Körperschaftssteuer befreit. Erst bei einer Beteiligung von unter 10% werden sowohl Gewerbe- als auch Körperschaftssteuer auf die ausgeschütteten Gewinne angerechnet, so dass eine gesamte steuerliche Belastung von über 30% entsteht.

Aufwand und Nachteile des Aufbaus einer Holdingstruktur

Neben den großen steuerlichen Begünstigungen, welche der Aufbau einer Holdinggesellschaft zwischen einem operativen Unternehmen und einer Privatperson mit sich bringt, entstehen für die Planung und Gründung sowie für den Betrieb einer zusätzlichen Holdinggesellschaft offensichtlich neben einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand auch zusätzliche Kosten in unterschiedlicher Höhe.

Während eine operativ agierende Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH einmalige Gründungskosten mit sich bringt, werden bei der Gründung einer weiteren Kapitalgesellschaft – der Holdinggesellschaft – die gleichen Kosten noch einmal fällig. Mit der richtigen Strategie kann man aber auch diese Kosten deutlich minimieren. Für die Gründung einer GmbH müssen in Deutschland grundsätzlich 25.000,- EUR Stammkapital aufgebracht werden; im Praxisfall reicht es allerdings vorerst aus, eine Summe in Höhe von 12.500,- EUR in die Gesellschaft einzubringen. Bei der Gründung einer Holdinggesellschaft würde die gründende Privatperson also 12.500,- EUR an die Holdinggesellschaft überweisen. Die Holdinggesellschaft gründet dann im nächsten Schritt eine weitere Kapitalgesellschaft, die operative GmbH, und nutzt zur Einzahlung des Stammkapitals ganz einfach die 12.500,- EUR, die zuvor während ihres eigenen Gründungsprozess eingegangen sind. Da es sich für die Holdinggesellschaft mit der Beteiligung an der operativen GmbH im Wert von 12.500,- EUR um einen Vermögensgegenstand handelt, liegt trotz der Übertragung des Stammkapitals in die neu gegründete Gesellschaft keine Entreicherung der Holdinggesellschaft vor.

Für die Gründungskosten bei einem Notar fallen bei der Gründung einer GmbH aktuell rund 570,- EUR an, zusätzlich werden 170,- EUR für das Handelsregister sowie 130,- EUR für die Anmeldung beim Handelsregister fällig. Insgesamt kann bei der Gründung einer GmbH neben dem Aufbringen des Stammkapitals also mit einmaligen Kosten in Höhe von rund 900,- EUR gerechnet werden. Wem dies zu teuer ist, der kann sich auch mit der Gründung anderer Formen von Kapitalgesellschaften – beispielsweise einer UG – beschäftigen.

Zusätzlich fallen neben den einmaligen Gründungskosten selbstverständlich auch noch laufende Kosten wie zum Beispiel Ausgaben für die IHK, Buchhaltungskosten, Abschlusskosten, Veröffentlichungskosten und andere Positionen an. Die Buchhaltungskosten für eine UG fangen bei sehr kleinen Unternehmen bei ungefähr 1.000,- EUR jährlich an und können sich von dort deutlich aufwärts entwickeln. Für eine GmbH sollte man mit jährlichen Buchhaltungskosten von rund 2.000,- EUR aufwärts rechnen.

Gründungsablauf einer Holdinggesellschaft

Um beurteilen zu können, ob sich der Aufbau einer Holdingstruktur für das eigene Unternehmen in finanzieller Hinsicht lohnt, müssen Unternehmer berechnen, welche jährlichen Steuervorteile durch die Gründung einer solchen Holdinggesellschaft entstehen würden und ob diese Einsparungen die damit verbundenen einmaligen sowie jährlichen Mehrkosten und -aufwände deutlich überschreiten.

Wenn ein Unternehmer sich für die Gründung einer Holdinggesellschaft entscheidet, muss er mit einem Zeitraum von 6-8 Wochen – ohne Berücksichtigung der benötigten Vorbereitungszeit – rechnen, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

  1. Die Holdinggesellschaft wird beim Notar gegründet – Dauer bis zum Notartermin: ca. 2 Wochen
  2. Das Stammkapital wird eingezahlt und die Holdinggesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen – Dauer bis zur Eintragung: ca. 2 Wochen
  3. Nach der Eintragung ins Handelsregister kann die Holdinggesellschaft die operative Gesellschaft bei Notar gründen – Dauer bis zum Notartermin: ca. 2 Wochen
  4. Das Stammkapital wird von der Holdinggesellschaft und die operative Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen – Dauer bis zur Eintragung: ca. 2 Wochen

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