Vermögensübertragung leicht gemacht: Freibeträge und Schenkungssteuer verstehen

Vermögensübertragung leicht gemacht: Freibeträge und Schenkungssteuer verstehen

Die Schenkungssteuer ist ein zentrales Element des deutschen Steuerrechts, das oft in Verbindung mit der Erbschaftsteuer steht. Sie fällt an, wenn Vermögenswerte durch Schenkungen übertragen werden, sei es zu Lebzeiten oder im Rahmen einer Nachlassregelung. Um die Steuerlast für Schenkungen zu minimieren, bietet das Gesetz verschiedene Freibeträge, die je nach Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem variieren. In diesem Artikel werden die Schenkungssteuer und die relevanten Freibeträge im Detail beleuchtet.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf die Übertragung von Vermögen ohne Gegenleistung erhoben wird. Das bedeutet, dass der Beschenkte für das Vermögen, das er erhält, keine Gegenleistung erbringen muss. Die Steuerpflicht entsteht in dem Moment, in dem die Schenkung vollzogen wird. Dies kann beispielsweise durch die Übertragung von Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten geschehen.

Die Schenkungssteuer wird nach dem Wert des geschenkten Vermögens berechnet, wobei der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich ist. Hierbei sind auch die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen zu berücksichtigen.

Freibeträge in der Schenkungssteuer

Ein zentraler Aspekt der Schenkungssteuer sind die Freibeträge. Diese Freibeträge bestimmen, bis zu welchem Betrag eine Schenkung steuerfrei bleibt. Sie variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Die wichtigsten Freibeträge sind:

  1. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Bis zu 500.000 Euro können steuerfrei übertragen werden. Dieser hohe Freibetrag spiegelt die enge Beziehung zwischen Partnern wider und soll die finanzielle Last im Falle einer Schenkung verringern.
  2. Kinder: Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser Betrag gilt pro Elternteil, was bedeutet, dass ein Kind insgesamt bis zu 800.000 Euro von beiden Eltern steuerfrei erhalten kann. Diese Regelung fördert die Vermögensübertragung innerhalb der Familie und hilft, den Familienbesitz über Generationen hinweg zu erhalten.
  3. Enkel: Enkelkinder profitieren von einem Freibetrag von 200.000 Euro. Diese Regelung ist besonders wichtig, da sie es Großeltern ermöglicht, Vermögen an ihre Enkel zu übertragen, ohne dass sofort Steuern fällig werden.
  4. Urenkel und andere Verwandte: Für Urenkel beträgt der Freibetrag 100.000 Euro, während entferntere Verwandte und Nichtverwandte nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben. Dies zeigt, dass das deutsche Steuerrecht besonders enge familiäre Beziehungen begünstigt.
  5. Freunde und Bekannte: Bei Schenkungen an Freunde und Bekannte gilt der niedrigste Freibetrag von 20.000 Euro. Dies soll sicherstellen, dass die Steuerlast in der Familie bleibt und nicht für allgemeine Freundschaftsverhältnisse verwendet wird.

 

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

Kinder (inkl. Stief- und Adoptivkinder)

400.000 Euro

Enkelkinder

200.000 Euro

Urenkel

100.000 Euro

Eltern und Großeltern

100.000 Euro

Geschwister, Nichten, Neffen

20.000 Euro

Freunde und Bekannte

20.000 Euro

 

Zeitraum der Freibeträge

Die Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass eine Person alle zehn Jahre eine Schenkung bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrags steuerfrei erhalten kann. Diese Regelung ermöglicht es, Vermögen über mehrere Jahre hinweg zu übertragen, ohne dass sofort eine hohe Steuerlast entsteht. Dies ist besonders vorteilhaft für Familien, die ihr Vermögen über Generationen hinweg weitergeben möchten.

 

Beispiel-Rechnung

Nehmen wir an, ein Ehepaar plant, ihrem Sohn ein Grundstück im Wert von 600.000 Euro zu schenken. Um die Schenkungssteuer zu minimieren, nutzen sie den Freibetrag von 400.000 Euro, der für Kinder gilt. Der Wert der Schenkung, der den Freibetrag übersteigt, beträgt 200.000 Euro. Auf diesen Betrag müsste die Schenkungssteuer gezahlt werden. Allerdings kann das Ehepaar nun 10 Jahre warten mit der restlichen Schenkung und somit nach Ablauf dieser Frist, den Freibetrag wieder nutzen und somit die restlichen 200.000 Euro steuerfrei verschenken.

 

Im Vergleich: Würde das Ehepaar die 600.000 Euro auf Einmal verschenken, wäre eine Schenkungssteuer in Höhe von 22.000 Euro fällig (11,00%).

Steuerklassen

Die Schenkungssteuer ist in drei Steuerklassen unterteilt, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und Enkel. Diese Steuerklasse hat die günstigsten Steuersätze.
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder. Hier gelten höhere Steuersätze im Vergleich zur Steuerklasse I.
  • Steuerklasse III: Alle anderen Personen, wie Freunde oder entfernte Verwandte. Diese Steuerklasse hat die höchsten Steuersätze.

Die unterschiedlichen Steuerklassen haben erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast und sollten bei der Planung von Schenkungen berücksichtigt werden.

 

Wert der Schenkung (über den Freibetrag hinaus)



Steuerklasse I



Steuerklasse II



Steuerklasse III

 

Bis 75.000 €

7,00%

15,00%

30,00%

 

Bis 300.000 €

11,00%

20,00%

30,00%

 

Bis 600.000 €

15,00%

25,00%

30,00%

 

Bis 6.000.000 €

19,00%

30,00%

30,00%

 

Bis 13.000.000 €

23,00%

35,00%

50,00%

 

 

Strategien zur Steueroptimierung

Es gibt verschiedene Strategien, um die Schenkungssteuer zu optimieren. Hier einige Beispiele:

  1. Frühzeitige Schenkungen: Wenn Vermögen frühzeitig übertragen wird, kann es über die Zeit hinweg in mehreren Tranchen unter den Freibeträgen verschenkt werden. Dies minimiert die Steuerlast erheblich.
  2. Verwendung der Freibeträge: Nutzen Sie die Freibeträge für jeden Beschenkten aus. Wenn Sie beispielsweise eine Schenkung an mehrere Kinder planen, können Sie sicherstellen, dass jeder von ihnen den vollen Freibetrag erhält.
  3. Schenkungen in Form von Sachwerten: Manchmal können Sachwerte, wie Immobilien oder Wertpapiere, steuerlich günstiger übertragen werden als Bargeld. Es ist wichtig, den Marktwert und die potenziellen Steuerfolgen bei derartigen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Fazit

Die Schenkungssteuer und die damit verbundenen Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle in der Vermögensübertragung in Deutschland. Durch das Verständnis der Freibeträge und der Steuerklassen können Schenkende und Beschenkte strategische Entscheidungen treffen, die die Steuerlast minimieren und die Übertragung von Vermögen erleichtern. Eine frühzeitige Planung und Beratung durch Fachleute sind empfehlenswert, um die besten Ergebnisse zu erzielen und unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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