Steuervorteile nutzen, Vermögen schützen: Alles, was Sie über Familienstiftungen wissen müsse
Steuervorteile nutzen, Vermögen schützen: Alles, was Sie über Familienstiftungen wissen müsse
Was ist die Familienstiftung?
Die Familienstiftung ist ein einzigartiges Instrument in der Vermögens- und Nachfolgeplanung von Familienunternehmen. Diese Rechtskonstruktion, die sich als besondere Form einer Holding präsentiert, bietet zahlreiche Vorteile für Familien, die ihr Vermögen schützen und langfristig sichern möchten. Doch was macht die Familienstiftung so besonders?
Die Gründung einer Familienstiftung ist vergleichsweise unkompliziert. Der Stifter setzt die Stiftungsorgane ein, stattet die Stiftung mit Kapital aus und reicht den Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde ein. Einträge im Handelsregister sind nicht erforderlich, was den Gründungsprozess weiter vereinfacht.
Der Stifter behält einen entscheidenden Einfluss auf die Familienstiftung. Er kann den förderungswürdigen Zweck selbst bestimmen und hat die Möglichkeit, die Satzung individuell zu gestalten. Diese Flexibilität ermöglicht nicht nur eine freie Ausgestaltung des Verhältnisses innerhalb der Stiftung, sondern auch die klare Abgrenzung des Begünstigtenkreises. Damit kann der Stifter mehrere Begünstigte in Abstufungen gleichzeitig berücksichtigen.
Ein herausragender Vorteil der Familienstiftung liegt im effektiven Vermögensschutz. Durch die Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung wird eine Zersplitterung innerhalb der Familie verhindert, sei es durch Erbschaften oder Scheidungen. Auch eine Zerschlagung des Unternehmens wird durch die Struktur der Familienstiftung vermieden, da sie keine Anteile ausgibt, die aufgekauft werden könnten.
Familienmitglieder sind mit der Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert. Durch eine klare Struktur der Stiftung können potenzielle Erbschaftsstreitigkeiten bereits zu Lebzeiten des Stifters entschärft werden. Zudem können Stifter die Pflichtteilsansprüche ihrer Kinder oder Enkel umgehen, indem sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen.
Haftung bei Familienstiftungen ist auf das Stiftungsvermögen begrenzt, und es besteht keine Bilanzpflicht. Dies schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene für das Familienvermögen.
Steuerliche Besonderheiten
Der zentrale steuerliche Vorteil der Familienstiftung zeigt sich bereits bei der Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung, insbesondere bei der Gründung. Im Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen kommt bei der Familienstiftung das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Stifter und den berechtigten Familienangehörigen entscheidend zum Tragen. Sind dies lediglich der Ehegatte und Abkömmlinge wie Kinder oder Enkel, greift die günstige Steuerklasse I. Im Vergleich zu herkömmlichen Privatstiftungen, bei denen die ungünstige Erbschaftsteuerklasse III Anwendung findet, erweist sich die Familienstiftung als steuerlich attraktive Option.
Bei der Gründung der Stiftung ist der Freibetrag zu beachten, der sich nach den begünstigten Destinatären richtet. Während die Stiftung bei Gründung nur den Freibetrag für Urenkel in Höhe von 100.000 Euro (bzw. 200.000 Euro bei Beteiligung des Ehegatten als Stifter) beanspruchen kann, bietet sie dennoch steuerliche Vorteile im Vergleich zu späteren Zustiftungen oder Vererbungen von Vermögen. Bei diesen unterliegt die Stiftung der Erbschaftsteuerklasse III, wodurch nur ein Freibetrag von 20.000 Euro greift und Zuwendungen darüber hinaus mit mindestens 30 Prozent zu versteuern sind.
Ein weiterer steuerlicher Aspekt ist die alle 30 Jahre fällige Erbersatzsteuer. Hierbei wird ein fiktiver Erbfall angenommen, auf den Erbersatzsteuer anfällt. Der Freibetrag von 800.000 Euro, entsprechend dem doppelten Kinderfreibetrag, mildert die Steuerbelastung. Bei begünstigtem Betriebsvermögen führt der Verschonungsabschlag zu einer deutlichen Steuerreduzierung.
Die steuerlichen Vorteile der Familienstiftung setzen sich im laufenden Betrieb fort. Die Trennung des Familienvermögens ermöglicht eine steuerlich vorteilhafte Positionierung der Stiftung im Vergleich zu privatem Vermögen. Die Körperschaftsteuer von 15%, der Solidaritätszuschlag sowie die fehlende Gewerbesteuerpflicht machen die Familienstiftung zu einer effizienten Gesellschaftsform.
Ausschüttungen an begünstigte Familienmitglieder unterliegen der Abgeltungsteuer von 25%. Die geschickte Ausgestaltung erlaubt es, Vermögen zu konsolidieren und dennoch Einkommen an Familienmitglieder auszuschütten. Es ist jedoch wichtig, die steuerliche Behandlung von Substanzauskehrungen zu beachten, da hier aktuell noch Unsicherheiten bestehen.
Nachteile von Familienstiftungen
Trotz ihrer zahlreichen Vorteile sind Familienstiftungen nicht frei von Nachteilen. Die Errichtung einer Familienstiftung erfordert einen erheblichen Kapitaleinsatz, da der Stifter mindestens 50.000 Euro aufbringen muss. Dieser finanzielle Aufwand kann für einige Familien eine Hürde darstellen. Zudem ist der Stiftungszweck bei Familienstiftungen genau zu definieren und nur bedingt variabel. Die Stiftung unterliegt der Unkündbarkeit, was bedeutet, dass sie grundsätzlich nicht aufgelöst werden kann. Die staatliche Beaufsichtigung ist ein weiterer Nachteil von Familienstiftungen. Als rechtsfähige Stiftungen unterliegen sie der Aufsicht und Kontrolle der Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Diese Beaufsichtigung kann die Flexibilität der Familienstiftung einschränken, da Satzungen nur schwer verändert werden können und die Trennung von unrentablen Unternehmensbereichen kompliziert ist.
Fazit
Die Familienstiftung ist ein vielseitiges Instrument, das die Vermögens- und Nachfolgeplanung von Familienunternehmen erheblich erleichtern kann. Die Kombination aus rechtlichen Vorteilen, steuerlichen Anreizen und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten macht sie zu einer attraktiven Option. Dennoch erfordert die Gründung und Verwaltung sorgfältige Planung und Abwägung aller Vor- und Nachteile. Bei richtiger Ausgestaltung kann die Familienstiftung jedoch eine nachhaltige und steuereffiziente Lösung für die langfristige Sicherung des Familienvermögens darstellen.
Über den Autor:
Thomas May
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Tel.: +49 7131 72409-0