Steuervorteile durch die Güterstandsschaukel: So funktioniert der Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern
Steuervorteile durch die Güterstandsschaukel: So funktioniert der Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern
Die Güterstandsschaukel ist ein steuerlich optimiertes Gestaltungsmittel, das vor allem für Ehegatten von Interesse ist, die eine hohe Vermögensübertragung innerhalb der Ehe ohne Schenkungsteuer vollziehen möchten. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einem Wechsel des ehelichen Güterstands und einer damit verbundenen Vermögensübertragung, die es ermöglicht, hohe Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen. Diese Methode beruht auf einem Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung, gefolgt von einem Rückwechsel in die Zugewinngemeinschaft.
In Deutschland bildet der Güterstand die rechtliche Grundlage für den Umgang mit dem Vermögen der Ehepartner während der Ehe und im Falle einer Scheidung oder Trennung. Ehepaare, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Güterstandsschaukel wird insbesondere dann angewendet, wenn es um den steuerfreien Vermögensausgleich zwischen den Eheleuten geht.
Was ist die Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel ist eine rechtliche und steuerliche Konstruktion, bei der Ehegatten mit Hilfe eines notariellen Ehevertrags ihren Güterstand von der Zugewinngemeinschaft auf die Gütertrennung wechseln. Dieser Wechsel löst einen Zugewinnausgleichsanspruch aus, der nach der Beendigung des Zugewinngemeinschafts-Güterstands zu einer Vermögensübertragung zwischen den Ehepartnern führen kann, ohne dass hierfür Schenkungssteuer anfällt. Nach der Durchführung dieses Ausgleichs kehren die Eheleute in die Zugewinngemeinschaft zurück. Der Begriff „Schaukel“ beschreibt den Wechsel von einem Güterstand zum anderen und zurück.
Der wesentliche Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass der Zugewinnausgleich als steuerfrei gilt, da er nicht unter die Schenkungssteuer fällt. Das heißt, dass Vermögenswerte im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen den Eheleuten übertragen werden können, ohne dass die Schenkungsteuer greift. Diese Steuerfreiheit ist besonders wertvoll, wenn bereits der Schenkungsfreibetrag von 500.000 € überschritten wurde, da in einem solchen Fall sonst hohe Steuerlasten entstehen würden.
Wie funktioniert die Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel setzt einen Wechsel des Güterstands von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und anschließend zurück in die Zugewinngemeinschaft voraus. Dieser Wechsel wird durch einen notariellen Ehevertrag besiegelt. Der Vorgang folgt diesen Schritten:
- Wechsel von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung: Zunächst vereinbaren die Ehegatten durch einen notariellen Ehevertrag den Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung. Dies löst einen Zugewinnausgleichsanspruch aus. Dieser Anspruch beruht auf der Tatsache, dass die Ehegatten während der Ehe ein unterschiedliches Vermögen erzielt haben. Durch den Wechsel in die Gütertrennung wird der Zugewinnausgleich nach den Prinzipien der Zugewinngemeinschaft berechnet, und der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen einen finanziellen Ausgleich.
- Vermögensübertragung: Der Zugewinnausgleich wird entweder in Geld oder durch die Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen beglichen. Die Vermögensübertragung unterliegt in diesem Fall nicht der Schenkungsteuer, da sie als steuerfrei gilt. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass der Zugewinnausgleich vollständig beglichen wird und das übertragene Vermögen für den begünstigten Ehepartner frei verfügbar ist.
- Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft: Nachdem der Zugewinnausgleich durchgeführt wurde, wechseln die Ehegatten wieder in die Zugewinngemeinschaft. Dieser „Zurückwechsel“ wird durch den notariellen Ehevertrag besiegelt und stellt den Abschluss der Güterstandsschaukel dar.
Durch diese Vorgehensweise wird die Vermögensübertragung steuerfrei, weil der Zugewinnausgleich keine Schenkung darstellt und nicht der Schenkungssteuer unterliegt.
Vorteile der Güterstandsschaukel
Die Güterstandsschaukel bietet Ehegatten eine Möglichkeit, Vermögen steuerfrei zu übertragen, ohne dass der Schenkungsfreibetrag von 500.000 € überschritten wird. Dies kann vor allem bei hohen Vermögenswerten von Vorteil sein, wie es häufig bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilienbesitz oder großen Erbschaften der Fall ist.
Ein Beispiel: Wenn ein Ehepartner während der Ehe einen erheblichen Zugewinn erzielt hat, kann er oder sie diesen Zugewinn steuerfrei auf den anderen Ehepartner übertragen, ohne dass dabei Schenkungsteuer anfällt. Dies ist besonders interessant, wenn der Freibetrag von 500.000 € bereits überschritten wurde. Wenn die Ehegatten statt einer Schenkung den Zugewinnausgleich durchführen, können sie hohe Vermögenswerte ohne steuerliche Belastung übertragen.
Ein weiterer Vorteil der Güterstandsschaukel liegt in der Vermögenssicherung. Wenn ein Ehepartner einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt ist, etwa durch berufliche Risiken oder Schulden, kann der Vermögensausgleich genutzt werden, um das Vermögen zu schützen. Da der Zugewinnausgleich im Fall einer Insolvenz nur zwei Jahre lang angefochten werden kann, bietet die Güterstandsschaukel eine Möglichkeit der Vermögenssicherung.
Steuerliche Risiken und mögliche Fallstricke
Trotz der vielen Vorteile gibt es bei der Anwendung der Güterstandsschaukel auch steuerliche Risiken, die nicht unbeachtet bleiben sollten. Diese betreffen vor allem die Veräußergeschäfte, die bei der Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen des Zugewinnausgleichs entstehen können.
Wird der Zugewinnausgleich beispielsweise nicht in Geld, sondern durch die Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen vorgenommen, kann es zu steuerpflichtigen Veräußergeschäften kommen. Wenn zum Beispiel eine vermietete Immobilie innerhalb von weniger als zehn Jahren nach dem Erwerb übertragen wird, kann der Gewinn aus der Übertragung einkommensteuerpflichtig werden, da es sich um ein privates Veräußergeschäft handelt. Auch die Übertragung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann steuerpflichtige Veräußungsgewinne nach sich ziehen, wenn die Beteiligung mehr als 1 % des Unternehmens umfasst.
Ein weiteres Risiko liegt darin, dass das Finanzamt den Zugewinnausgleichsanspruch kritisch prüft. Wenn dieser zu hoch angesetzt wird, kann dies als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden, was zu steuerlichen Nachforderungen führen kann. Ebenso wird der Verzicht auf einen Teil des Ausgleichs durch den ausgleichsberechtigten Ehepartner geprüft. Ein solcher Verzicht könnte als steuerpflichtige Schenkung angesehen werden.
Fazit
Die Güterstandsschaukel stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, Vermögen innerhalb der Ehe steuerfrei zu übertragen. Besonders für Ehepaare mit hohem Vermögen oder speziellen Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen bietet sie eine effiziente Möglichkeit, Steuerbelastungen zu vermeiden. Dennoch sollte der Vorgang stets mit einem spezialisierten Steuerberater oder Anwalt geplant und durchgeführt werden, da die Steuerbehörden diese Konstruktion im Einzelfall kritisch prüfen können. Nur durch eine sorgfältige Planung und Beachtung der steuerlichen Vorschriften können die Vorteile der Güterstandsschaukel ohne unangenehme Überraschungen genutzt werden.
Über den Autor:
Thomas May
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Tel.: +49 7131 72409-0