Steuern sparen leicht gemacht: 16 praktische Tipps für Selbstständige

Steuern sparen leicht gemacht: 16 praktische Tipps für Selbstständige

Steuern gehören für Selbstständige zu den zentralen Themen, die regelmäßig Aufmerksamkeit erfordern. Anders als Angestellte erhalten Unternehmer kein bereits versteuertes Gehalt, sondern müssen selbst ihre Einkünfte versteuern und Steuervorauszahlungen leisten. Wer seine Einnahmen, Ausgaben und Investitionen gezielt plant, kann jedoch legal Steuern sparen. In diesem Ratgeber erfahren Sie 16 konkrete Tipps, die Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig Ihre Liquidität sichern.

 

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die Kanzlei HERRMANN + MAY TREUHAND ist Ihnen dabei gerne behilflich.

 

1. Steuererklärung vollständig und rechtzeitig abgeben

Viele Selbstständige unterschätzen den Aufwand der Steuererklärung. Wer nur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreicht, vergisst häufig weitere absetzbare Kosten wie Renovierungskosten fürs Arbeitszimmer oder Krankheitsausgaben. Beispiel: Eine Handwerkerrechnung für ein Arbeitszimmer von 1.200 € kann die Steuerlast deutlich senken. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Abgabefrist bei Steuerberater-Unterstützung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres zu verlängern, und sammeln Sie frühzeitig alle relevanten Belege.

2. Arbeitsmittel als Betriebsausgaben ansetzen

Alle Arbeitsmittel, die überwiegend beruflich genutzt werden, sind absetzbar. Dazu zählen Büroeinrichtung, Computer, Software, berufliche Handys oder Maschinen. Beispiel: Ein Grafikdesigner kauft einen Laptop für 1.500 € – er kann sofort abgeschrieben werden, da er überwiegend beruflich genutzt wird. Kleinere Anschaffungen bis 250 € lassen sich sofort absetzen, bei Anschaffungen zwischen 251 € und 800 € kann man zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten wählen.

3. Arbeitszimmer steuerlich nutzen

Wenn Sie zu Hause arbeiten, können anteilige Kosten für Miete, Strom, Internet, Telefon, Heizung oder Renovierung abgesetzt werden. Beispiel: Ein 12 m² großes Arbeitszimmer in einer 60 m² Wohnung erlaubt die Absetzung von 20 % der Nebenkosten. Wichtig ist, dass das Arbeitszimmer klar vom privaten Wohnbereich getrennt ist. Die Höchstgrenze für den steuerlichen Abzug liegt bei 1.250 € jährlich.

4. Gründungskosten berücksichtigen

Kosten, die vor oder während der Unternehmensgründung anfallen, können abgesetzt werden. Dazu zählen Notarkosten, Beratungen, Messebesuche oder Werbemaßnahmen. Beispiel: 300 € für eine Gründermesse, 500 € für die Gewerbeanmeldung und 200 € für Beratung lassen sich steuerlich geltend machen und mindern den Gewinn schon in der Startphase.

5. Auto und Fahrtkosten absetzen

Betriebliche Fahrten können steuerlich berücksichtigt werden. Ab einer betrieblichen Nutzung von 10 % können sämtliche Kosten wie Benzin, Reparaturen oder Versicherungen geltend gemacht werden. Ein Fahrtenbuch hilft, private und berufliche Fahrten sauber zu dokumentieren. Beispiel: Für 5.000 km betriebliche Fahrten fallen 1.000 € Kosten an, die absetzbar sind. Bei 100 % betrieblicher Nutzung kann das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, wodurch sämtliche Fahrzeugkosten steuerlich wirksam werden.

6. Fort- und Weiterbildungen absetzen

Berufliche Weiterbildungen mindern das zu versteuernde Einkommen. Dazu zählen Seminare, Lehrgänge, Fachliteratur oder Fahrt- und Übernachtungskosten. Beispiel: Ein SEO-Workshop für 400 € inklusive Fahrtkosten ist komplett absetzbar, da er direkt der beruflichen Tätigkeit dient. So verbinden Sie Investition in Wissen und Steuerersparnis.

7. Versicherungen steuerlich geltend machen

Betriebsnotwendige Versicherungen wie Haftpflicht, Berufsunfähigkeit oder Rechtsschutz können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beispiel: Eine jährliche Berufshaftpflicht von 600 € reduziert direkt den Gewinn und senkt somit die Steuerlast. Prüfen Sie regelmäßig, welche Versicherungen notwendig sind, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.

8. Gezielte Investitionen tätigen

Investitionen in das Unternehmen senken die Steuerlast, indem sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Mit dem Investitionsabzugsbetrag können bis zu 50 % der geplanten Investitionen bereits im Voraus steuerlich berücksichtigt werden. Beispiel: Sie planen den Kauf einer Maschine für 20.000 € – 10.000 € lassen sich sofort abziehen. Wird die Investition nicht umgesetzt, müssen die Beträge korrigiert werden.

9. Rechtsform strategisch wählen

Die Wahl der Unternehmensform wirkt sich erheblich auf die Steuerbelastung aus. Beispiel: Eine GmbH kann bei hohen Gewinnen steuerlich günstiger sein als ein Einzelunternehmen, da das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe abgesetzt wird. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, welche Rechtsform Ihre Steuerlast optimal beeinflusst.

10. Steuerberaterkosten absetzen

Kosten für die Steuerberatung zählen zu den Betriebsausgaben. Beispiel: 1.000 € für die Erstellung der Steuererklärung oder Beratung zu steuerlichen Optimierungen reduzieren den Gewinn direkt. Gleichzeitig gewährleisten Sie eine korrekte Abwicklung aller Steuerangelegenheiten.

11. Berufliche Website absetzen

Domain, Hosting, Design oder Pflege der eigenen Website sind abzugsfähig. Beispiel: Ein einmaliger Designaufwand von 500 € und monatliche Hostingkosten von 30 € mindern den Gewinn und steigern gleichzeitig die Sichtbarkeit des Unternehmens bei potenziellen Kunden.

12. Mitarbeitergeschenke steuerlich geltend machen

Geschenke bis 50 € pro Mitarbeiter pro Jahr sind absetzbar, wenn sie beruflich motiviert sind. Beispiel: Ein Buch oder eine kleine Aufmerksamkeit zu Weihnachten reduziert die Steuerlast und steigert gleichzeitig die Motivation im Team.

13. Bewirtungskosten absetzen

Geschäftsessen mit Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern lassen sich zu 70 % absetzen. Auch interne Bewirtung, etwa bei Teamveranstaltungen, zählt. Beispiel: Ein Geschäftsessen für 200 € reduziert den Gewinn um 140 € und steigert gleichzeitig die Kundenbindung.

14. Spenden und Sponsoring absetzen

Betriebsrelevante Spenden oder Sponsoringmaßnahmen lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie einen geschäftlichen Zweck erfüllen. Beispiel: Sponsoring eines lokalen Sportvereins, der Ihr Firmenlogo prominent platziert, mindert den Gewinn und stärkt gleichzeitig die Markenbekanntheit.

15. Zehn-Tage-Regel nutzen

Regelmäßige Zahlungen, die in den letzten zehn Tagen des alten Jahres geleistet werden, können dem alten Jahr zugerechnet werden. Beispiel: Januar-Miete, die im Dezember bezahlt wird, senkt das zu versteuernde Einkommen des alten Jahres.

16. Kleinunternehmerregelung prüfen

Liegt der Jahresumsatz unter 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 € im Folgejahr, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Vorteil: Weniger Verwaltungsaufwand und keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich.

Fazit

Selbstständige können mit sorgfältiger Planung, gezielten Investitionen und konsequenter Nutzung von Betriebsausgaben ihre Steuerlast erheblich senken. Durch die richtige Rechtsform, Investitionen in Weiterbildung, Nutzung von Arbeitsmitteln oder Gründungskosten und professionelle Beratung lassen sich Nachzahlungen vermeiden. Besprechen Sie alle Schritte mit Ihrem Steuerberater, um legal und effektiv Steuern zu sparen und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens langfristig zu sichern. Wir von der Kanzlei HERRMANN +MAY TREUHAND stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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