Steuergestaltung für Unternehmen

Steuergestaltung für Unternehmen

Unternehmen haben verschiedene Optionen für eine optimale Steuergestaltung. Zwei Möglichkeiten werden im folgenden Artikel vorgestellt: die Gründung einer Holding und die Gründung einer Stiftung bzw. einer Familienstiftung. Beide können einem Unternehmen steuerliche Vorteile bringen.

Die Holdingstruktur

Eine Holding besteht grundsätzlich aus mindestens zwei Unternehmen: einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft. Das Mutterunternehmen hält Anteile am Tochterunternehmen – oft sind es 100 Prozent. Tochter- und Mutterunternehmen sind dadurch eigenständige Einheiten, zwischen denen jedoch eine vertragliche und wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Eine Holdinggesellschaft hat in den meisten Fällen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG). Es gibt verschiedene Holdingstrukturen, je nach Verhältnis zwischen Mutter- und Tochterunternehmen.

Varianten der Holding

Die Holdingstruktur beschreibt lediglich eine Organisationsstruktur und ist an sich keine eigene Rechtsform. Folgende Varianten kommen am häufigsten vor:

  1. Operative Holding
    Die operative Holding ist die typische Organisationsform von Großunternehmen. Die Holding-Gesellschaft ist hierbei als größter Niederlassung der gesamten Unternehmensstruktur operativ tätig. Die Tochtergesellschaften werden von der Holding stark beeinflusst. Sie stellen meist Außenstellen oder Auslandsniederlassungen dar.
  2. Management-Holding
    In einer Management-Holding werden Controlling Funktionen und Entscheidungsfindung gebündelt, die für alle Töchter gemeinsam gelten sollen. Die Management-Holding sitzt oft in einem steuerlich attraktiven Land, wodurch sie die Steuerausgaben des gesamten Konzerns optimiert.
  3. Finanz-Holding
    Eine Finanz-Holding hat ausschließlich vermögensverwaltende Funktionen inne. Sie übt keine operativen Tätigkeiten oder Steuerungsfunktionen aus. Den Tochtergesellschaften werden höchstens finanzielle Rahmenziele vorgegeben. Die Finanz-Holding dient jedoch auch als konzerneigene Bank. Sie liefert den Tochtergesellschaften benötigtes Kapital.
  4. Organisatorische oder strukturelle Holding
    Eine organisatorische oder auch strukturelle Holding ist ein Instrument der internen Organisation. Die einzelnen Bereiche des Unternehmens werden in Tochtergesellschaften aufgeteilt. Das ermöglicht einen besseren Überblick über die jeweiligen Sparten.
  5. Die Holding als Gesellschafter
    Bei dieser Variante nimmt die Holding ausschließlich eine Gesellschafterrolle für die operativ tätigen Tochterunternehmen ein. Der Unternehmer profitiert dadurch von den steuerlichen Vorteilen der Holding, ohne unangemessene Kosten oder Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Steuerliche Vorteile durch eine Holding

Unternehmer profitieren von einer Holding unter anderem in Form von großen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

  1. Verkauf einer Tochtergesellschaft
    95 Prozent des Betrags sind beim Verkauf einer Tochtergesellschaft steuerfrei. Lediglich 5 % werden nach den üblichen Regelungen (ca. 30 %) besteuert.
  2. Laufende Besteuerung
    Wenn die operativ tätigen Tochtergesellschaften ihre Gewinne an die Holding ausschütten, sind 95% Prozent dieser Gewinne steuerfrei. Die verbleibenden 5% unterliegen wie beim Verkauf der Besteuerung von 30 %. Demnach werden auf die gesamte Ausschüttung nur etwa 1,5% Steuern gezahlt.
  3. Gewinnabführungsvertrag
    Wurde ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, verlagert sich die Besteuerung der Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft. Verluste einer Tochtergesellschaft können dann mit Gewinnen anderer Tochtergesellschaften verrechnet werden.
  4. Vermögenssicherung
    Eine Holding haftet nicht für ihre Tochterunternehmen, wenn die Tochterunternehmen selbst Kapitalgesellschaften sind. Gewinne können dort sicher geparkt und bei Bedarf genutzt werden.

Die Stiftung

Um ein Unternehmen vor dem Verkauf, der Erbschaftsteuer oder Erbstreitigkeiten in der Familie zu bewahren, kann eine Familienstiftung gegründet werden. Eine Stiftung ist grundsätzlich eine gemeinnützige, bleibende Organisation, die über den Tod des Gründers Bestand hat. Die rechtsfähige Stiftung bindet das Stiftungskapital für immer, sorgt dagegen jedoch auch für steuerliche Vorteile. Gestiftetes Vermögen in einer Familienstiftung unterliegt beispielsweise nicht der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Eine Stiftung kann allerdings erst dann steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Stiftungszwecks bestätigt hat.

Steuerliche Vorteile für Stiftungen

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die eine Stiftung unterhalten, profitieren nur unter bestimmten Voraussetzungen von den steuerlichen Vorteilen einer Stiftung: Der Geschäftsbetrieb muss als sogenannter Zweckbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dienen, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung zu verwirklichen. In der Stiftungssatzung müssen daher folgende Bestimmungen festgehalten werden:

  • Die Stiftung muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
  • Der Zweck der Stiftung im Einzelnen muss angegeben werden
  • Die Art und Weise in der die Satzungszwecke hauptsächlich verwirklicht werden ist anzugeben
  • Die Stiftung muss selbstlos tätig sein und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen
  • Die Mittel der Stiftung, das sogenannte Stiftungsvermögen dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden
  • Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
  • Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden

Hinweis: Ein Teil des Einkommens der Familienstiftung kann verwendet werden, um den Stifter und seine Angehörigen in angemessener Weise zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Die Stiftung gilt dennoch als gemeinnützig.

Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Stiftung bestätigt hat, genießt sie verschiedene steuerliche und steuerrechtliche Vorteile:

  • Steuerfreiheit bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Besteuerung der Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer (wenn nicht eine gesetzliche Befreiung vorliegt)
  • Befreiung von Grundsteuer, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
  • Empfang steuerbegünstigter Spenden

Die Erbschaftsteuer entfällt bei der Familienstiftung jedoch nicht gänzlich, an ihre Stelle tritt eine sogenannte Erbersatzsteuer. Die Erbersatzsteuer wird alle 30 Jahre erhoben. Ihr unterliegt das gesamte Vermögen der Familienstiftung. Auch Teile des Stiftungsvermögens, die familienfremden oder gemeinnützigen Zwecken dienen, unterliegen der Besteuerung.

Neben der Stiftung selbst genießen auch die Stifter steuerliche Vorteile. So können die Zuwendungen der Stifter unter bestimmten Voraussetzungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden. Die Spende muss hierfür zur direkten Verwendung für den gemeinnützigen Stiftungszweck in das Vermögen der Stiftung eingehen.

Steuerberater für die optimale Steuergestaltung

Unternehmen können sowohl mit einer Holding als auch mit einer Familienstiftung von verschiedenen steuerlichen und steuerrechtlichen Vorteilen profitieren, wodurch sich die Steuerbelastung erheblich senken lässt. Die Gestaltung und das Vorgehen sollten dabei am besten immer mit einem Steuerberater besprochen werden. Dieser kann in einer ausführlichen Beratung zusammen mit dem Unternehmen den bestmöglichen Weg ausarbeiten.

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