Steuererklärung 2024: Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Steuererklärung 2024: Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Das Jahr 2024 bringt eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen mit sich, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen relevant sind. Die jährliche Steuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil des finanziellen Lebens vieler Menschen, und es ist entscheidend, die aktuellen Regelungen zu kennen, um von möglichen Entlastungen zu profitieren und steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen. Im Folgenden werden die wesentlichen Neuerungen für das Steuerjahr 2024 erläutert.

 

Steuerliche Änderungen für Bürger und Bürgerinnen im Jahr 2024

 

Im Jahr 2024 wurden bedeutende steuerliche Veränderungen eingeführt, die direkte Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben. Eine der zentralen Änderungen betrifft den Grundfreibetrag, der maßgeblich ist für die Berechnung der Einkommensteuer. Dieser wurde gegenüber dem Vorjahr um 696 Euro angehoben und liegt nun bei 11.604 Euro. Diese Erhöhung führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen eine geringere Lohnsteuer zahlen müssen, was eine spürbare Entlastung des Geldbeutels bedeutet.

 

Zusätzlich zur Anhebung des Grundfreibetrags wurden auch die Freibeträge für Kinder erhöht. Jedes Kind erhält nun einen Freibetrag von 9.312 Euro, was einer Steigerung um 360 Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Maßnahme stellt eine direkte finanzielle Unterstützung für Familien dar und trägt dazu bei, die Kosten für die Kindererziehung abzumildern.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anpassung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag. Diese wurde auf 18.130 Euro für Einzelveranlagung und 36.260 Euro für Zusammenveranlagung angehoben. Dadurch sind nun etwa 90 Prozent der Steuerzahler vollständig von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Dies bedeutet eine deutliche Entlastung für eine große Anzahl von Steuerpflichtigen und führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast.

 

Des Weiteren wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Unternehmen ihres Arbeitgebers verbessert. Der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme soll Anreize für eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg schaffen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung stärken.

 

Neben den direkten steuerlichen Entlastungen wurden auch Veränderungen im Bereich der Familienkassenreform vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2024 werden Kindergeldangelegenheiten ausschließlich von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Diese Reform trägt zur Vereinfachung der Verwaltung bei und führt zu einer einheitlichen Zuständigkeit für alle Fragen rund um das Kindergeld.

 

Einkommensteuer Grundtabelle 2024:

Einkommen Steuer

Durchschnitts- Grenzsteuersatz

Solidaritätszuschlag
                            Ki St. 9%

Gesamtsteuer

Durchschnitts- Grenzsteuersatz

51.600 €

11486

22 %

37 %

0,00

1.033,74

12.519,74

24 %

40 %

51.700 €

11522

22 %

36 %

0,00

1.036,98

12.558,98

24 %

39 %

51.800 €

11559

22 %

37 %

0,00

1.040,31

12.599,31

24 %

40 %

51.900 €

11595

22 %

36 %

0,00

1.043,55

12.638,55

24 %

39 %

52.000 €

11632

22 %

37 %

0,00

1.046,88

12.678,88

24 %

40 %

52.100 €

11669

22 %

37 %

0,00

1.050,21

12.719,21

24 %

40 %

52.200 €

11706

22 %

37 %

0,00

1.053,54

12.759,54

24 %

40 %

52.300 €

11742

22 %

36 %

0,00

1.056,78

12.798,78

24 %

39 %

52.400 €

11779

22 %

37 %

0,00

1.060,11

12.839,11

25 %

40 %

52.500 €

11816

23 %

37 %

0,00

1.063,44

12.879,44

25 %

40 %

52.600 €

11853

23 %

37 %

0,00

1.066,77

12.919,77

25 %

40 %

52.700 €

11890

23 %

37 %

0,00

1.070,10

12.960,10

25 %

40 %

52.800 €

11926

23 %

36 %

0,00

1.073,34

12.99,34

25 %

39 %

52.900 €

11963

23 %

37 %

0,00

1.076,67

13.039,67

25 %

40 %

53.000 €

12000

23 %

37 %

0,00

1.080,00

13.080,00

25 %

40 %

53.100 €

12037

23 %

37 %

0,00

1.083,33

13.120,33

25 %

40 %

53.200 €

12075

23 %

38 %

0,00

1.086,75

13.161,75

25 %

41 %

53.300 €

12112

23 %

37 %

0,00

1.090,08

13.202,08

25 %

40 %

53.400 €

12149

23 %

37 %

0,00

1.093,41

13.242,41

25 %

40 %

53.500 €

12186

23 %

37 %

0,00

1.096,74

13.323,07

25 %

40 %



Steuerliche Änderungen für Unternehmen im Jahr 2024

 

Neben den Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger brachte das Jahr 2024 auch eine Reihe von steuerlichen Neuerungen für Unternehmen mit sich. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Entlastung bei der Stromsteuer. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, die Strom für betriebliche Zwecke entnehmen, können nun von einer Stromsteuerentlastung in Höhe von 20 Euro je Megawattstunde profitieren. Diese Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und Anreize für eine nachhaltigere Energieverwendung setzen.

 

Des Weiteren wurde die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beschlossen. Diese einheitliche und dauerhafte Kennzeichnung ermöglicht eine eindeutige Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen in Besteuerungsverfahren. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen und soll die Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung vorantreiben.

 

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anpassung der Niedrigsteuergrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Lizenzschranke. Diese wurden von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt, um die internationale Vereinbarung zur Mindestbesteuerung umzusetzen. Dadurch wird eine angemessene Vorbelastung sichergestellt und ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

 

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurden auch Schritte unternommen, um die Digitalisierung des Spendenverfahrens zu erleichtern. Durch die Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters beim Bundeszentralamt für Steuern werden gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Organisationen nun zentral erfasst und können elektronische Spendenquittungen ausstellen. Diese Maßnahme soll die Verwaltung vereinfachen und Transparenz im Spendennachweisverfahren schaffen.

 

Ausblick

 

Insgesamt wird erwartet, dass die steuerliche Landschaft in den kommenden Jahren weiteren Veränderungen unterliegen wird, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger müssen sich daher kontinuierlich über neue Regelungen informieren und gegebenenfalls ihre steuerlichen Strategien anpassen, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Die Förderung von Investitionen, Innovation und Nachhaltigkeit wird dabei weiterhin im Fokus stehen, um eine langfristige wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung zu gewährleisten.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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