Rechtsformen im Überblick

Rechtsformen im Überblick

Unternehmensgründungen und Startups erleben in den letzten Jahren eine richtige Hochzeit. Immer mehr Menschen wagen den Schritt ins Unternehmertum und verwirklichen sich damit einen Traum. Neben der genialen Geschäftsidee kann auch die Wahl der passenden Gesellschafts- bzw. Rechtsform ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung des Unternehmens sein. Welche Arten es gibt, worauf zu achten ist und wie es alles abläuft zeigen wir in diesem Artikel.

Warum ist die Rechtsform so wichtig?

Mit der Wahl der Rechtsform stellt man zu Beginn des Unternehmens die Weichen für die Zukunft. Genau hier liegt aber die erste große Herausforderung. Einzelne Aspekte wirken sich sofort auf den Unternehmensalltag bzw. das Leben der Gründer aus andere wiederum wie z.B. der Verkauf oder die Übergabe von Unternehmensanteilen kommen erst nach Jahren zu tragen. Folgend haben wir 5 Kriterien zusammengefasst, die Gründer bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigen können.

  1. Image
    Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Gesellschaftsformen, die das deutsche Recht zu bieten hat einen seriösen Auftritt darstellen. Allerdings wird der GmbH häufig mehr Professionalität zugesprochen als ein Einzelunternehmen widerfährt. Ob man diesen Imagegewinn benötigt, um sich erfolgreich im Markt behaupten zu können, ist eine Frage die nur subjektiv beantwortet werden kann. Sollte man sich jedoch für eine GmbH entscheiden, so muss man sich im Klaren sein, dass eine Reihe von Verpflichtungen damit verbunden ist, die immer auch eine finanzielle Belastung darstellen werden.
  1. Haftung

Die Rechtsform gibt ihnen die Chance Ihre Haftung begrenzen zu können. Im Vergleich zu einer Einzelunternehmung (100% persönliche Haftung des Unternehmers) kann mit einer GmbH die Haftung eingeschränkt werden, daher auch der Name Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Möglichkeit der „Risikominimierung“ stehen allerdings z.B. im direkten Vergleich mit einer GbR eine Reihe von Vorschriften und erhöhter Aufwand entgegen.

  1. Altersabsicherung
    Unterschiedliche Rechtsformen bieten unterschiedliche Möglichkeiten für die Altersvorsorge. Ob eine betriebliche Altersabsicherung sinnvoll ist oder ob alles über eine private Absicherung erfolgen kann muss im Einzelfall individuell geprüft werden.
  1. (unerwartete) Erbschaft

Die Absicherung der Familie seht bei der Gründung eines Startups vielleicht nicht im Mittelpunt der Überlegungen, aber für die Regelung der Erbnachfolge hat die Rechtsform besondere Bedeutung. Je nach Wahl der Unternehmensform können bereits im Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen getroffen werden.

  1. Steuer

Der häufigste und am intensivsten diskutierteste Punkt ist die steuerliche Auswirkung der Rechtsformwahl. Hat die GmbH mit der geringeren Steuerlast aus Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer einen signifikanten Vorteil gegenüber der GbR, wenn man die Ausschüttung der GmbH Gewinne an die Gesellschafter berücksichtigt?  Auch hier gilt, eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da sowohl die Unternehmensstrategie und die persönliche Situation aller Gesellschafter hierfür individuell berücksichtigt werden müssen.

Welche Rechtsformen gibt es?

In der folgenden Aufstellung haben wir die gängigsten Rechtsformen dargestellt und eine erste Unterscheidung in Personenunternehmen und juristischen Personen vorgenommen.

Personenunternehmen

Kleingewerbe

  • Einzelperson
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Kfm. Unternehmensformen

  • Einzelkaufmann
  • Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG

Juristische Personen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Genossenschaft
  • Verein

Für eine bessere Einschätzung der Rechtsformen dient die folgende Tabelle. Wir haben uns dabei auf 8 Rechtsformen und damit verbundenen Charakteristika konzentriert.

Rechtsform Kapital/ Mindesteinzahlung Gründerzahl Haftung Vertretung Formalitäten /Kosten HR-Eintrag Formvorschriften
Einzelunternehmen (Nichtkaufleute/ Kleingewer-betreibende) kein festes Kapital/ keine Mindesteinlage vorgeschrieben 1 Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Alleinentscheidung des Inhabers Gewerbeanmeldung Kosten gering Nein keine
Einzelkaufleute (Kaufmann) kein festes Kapital/ keine Mindesteinlage vorgeschrieben 1 Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Alleinentscheidung des Inhabers

Bestellung von Prokuristen möglich

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Kosten relativ gering

Ja keine
GbR Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/ Kleingewerbetreibende) kein festes Kapital/ keine Mindesteinlage vorgeschrieben mind. 2

Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden

Gesamtschuldnerische Haftung

Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist Gewerbeanmeldung Kosten gering Nein Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen
OHG Offene Handelsgesellschaft (Kaufmann) kein festes Kapital/ keine Mindesteinlage vorgeschrieben mind. 2

Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden

Gesamtschuldnerische Haftung

Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist

Bestellung von Prokuristen möglich

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Kosten relativ gering

Ja Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen
KG Kommanditgesellschaft (Kaufmann) kein festes Kapital/ keine Mindesteinlage vorgeschrieben, jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig) mind. 2 Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach Eintragung im Handelsregister ein)

Weitgehend persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich

Bestellung von Prokuristen möglich

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Kosten relativ gering

Ja Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen
GmbH Gesellschaft mit Beschränkter Haftung (Kaufmann) Mindeststammkapital: 25.000 €, Mindesteinzahlung bei Gründung: 12.500 € mind. 1

Nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein)

ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers

Geschäftsführer

Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat

Bestellung von Prokuristen möglich

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

insgesamt umfangreiche Formalitäten/ hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls)

Ja

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich

Mindestinhalt gesetzlich geregelt, Notarielle Beurkundung erforderlich

Notarielles Muster-protokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden

UG (haftungsbeschränkt)
Unternehmergesellschaft
Mindeststammkapital: 1 Euro mind. 1 wie GmbH wie GmbH wie GmbH Ja wie GmbH
AG Aktiengesellschaft (Kaufmann) Mindestgrundkapital: 50.000 € mind. 1

nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein)

ggf. persönliche Haftung des Vorstandes

Vorstand

Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung,

Bestellung von Prokuristen möglich

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten / Hohe Gründungskosten

Ja

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich

Mindestinhalt gesetzlich geregelt

Notarielle Beurkundung erforderlich

Warum braucht ein Unternehmen eine Rechtsform?

Die Rechtsform schafft den rechtlichen Rahmen für das Handeln eines Unternehmens. Die Rechtsform definiert Geschäftsführungsbefugnis, Haftung des Unternehmens, Buchführungspflichten, die Art des Jahresabschlusses sowie steuerliche Pflichten. Die Rechtsform als Gesellschaftsform dient auch dazu, Rechte und Pflichten sowie Haftungsrisiken der Gesellschafter zu definieren. Auch mit Regelungen zu Gesellschafterversammlungen greift eine Rechtsform tief in den Aufbau eines Unternehmens ein.

Welche Rechtsform hat ein Freiberufler?

Freiberufler ist man aufgrund seines Berufs. So sind z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Freiberufler. Eine Liste aller dieser Berufe ist im des

Einkommensteuergesetzes §18 zu finden. Folgende Rechtsformen sind im Status Freiberufler möglich: Freiberufler, GbR, Partnergesellschaft, Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung.

Fazit:

Die Entscheidung für eine Rechtsform ist eine grundlegende und kann prägenden Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben. Grundsätzlich sollten für die Entscheidung sowohl die Unternehmensstrategie wie auch die private Situation aller am Unternehmen beteiligten Personen berücksichtigt werden. Ganz allgemein gilt, dass jede getroffene Entscheidung angepasst werden kann. Mit einem Formwechsel kann die Rechtsform eines Unternehmens verändert werden. Zu beachten ist allerdings, dass mit einer Änderung neben den rechtlichen Verpflichtungen, dem finanziellen Aufwand auch eine Reihe administrativer Aufgaben anfällt, die sehr zeitintensiv sind. Daher ist zu empfehlen sich besser am Anfang etwas mehr Zeit zu nehmen, um die langfristig richtige Entscheidung zu treffen.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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