Prüfungspflicht des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften

Im Gegensatz zu einer steuerlichen Betriebsprüfung, welche von der Finanzbehörde ausschließlich in Verdachtsfällen durchgeführt wird, besteht beim Jahresabschluss für bestimmte Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfungspflicht. Prüfungspflichtig sind beispielsweise Kapitalgesellschaften, denen die GmbH oder die Aktiengesellschaften angehören. Wann eine Prüfung des Jahresabschlusses ansteht, was geprüft wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können, darüber soll Sie der heutige Fachartikel informieren.

Was bedeutet Prüfungspflicht?

Prüfungspflicht bezeichnet die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschftasprüfer:in. Der Jahresabschluss unterliegt dieser Prüfungspflicht, sofern das Unternehmen zwei der drei Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschreitet.

Wann muss der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden?

Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) unterliegen grundsätzliche keiner Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer:innen. Überschreitet eine Kapitalgesellschaft an zwei Bilanzstichtagen hintereinander zwei von drei Größenkriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiter), handelt es sich um eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft. In diesem Fall unterliegt die Kapitalgesellschaft einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Die Größenkriterien für die Einordnung als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft richten sich nach den Schwellenwerten des § 267 HGB.

Wann ist der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig?

Der Jahresabschluss von kleinen Kapitalgesellschaften entsprechend der Größenkriterien oder von Kleinstkapitalgesellschaften ist nicht prüfungspflichtig.

Wann müssen der Konzernabschluss und Konzernlagebericht bei Kapitalgesellschaften durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden?

Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind grundsätzlich prüfungspflichtig. Das bedeutet, dass diese unabhängig von den Größenkriterien durch einen Abschlussprüfer zu prüfen sind.

Wer darf prüfen?

Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften dürfen ebenfalls eine mittelgroße GmbH prüfen.

Was wird geprüft?

Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht einer Kapitalgesellschaft.

  1. Prüfung des Jahresabschlusses
  • In die Prüfung ist die Buchführung miteinzubeziehen
  • Wurden die gesetzlichen Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet?
  • Wurde das in der Bilanz ausgewiesene Vermögen vollständig erfasst, ist es wirklich vorhanden und korrekt bewertet?
  1. Prüfung des Konzernlageberichts
  • Steht der Lagebericht mit dem Abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Kenntnissen im Einklang?
  • Vermittelt der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Darstellung von der Lage des Konzerns?

Wie bereiten Sie sich auf eine Wirtschaftsprüfung vor?

  • Ist Ihre Kapitalgesellschaft prüfungspflichtig, ist es sinnvoll den Abschlussprüfer unbedingt rechtzeitig vor Ablauf des ersten prüfungspflichtigen Jahres auszuwählen. Denn der Abschlussprüfer wird in der Regel bei der Vorratsinventur anwesend sein.
  • Versuchen Sie aus der Abschlussprüfung wertvollen Erkenntnisse mitzunehmen. Durch die Prüfung Ihres Jahresabschlusses kann ein Wirtschaftsprüfer Ihnen wertvolle Daten und Informationen für Ihre Unternehmensführung liefern.

Was geschieht nach der Prüfung?

Sind der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht korrekt, erhält das geprüfte Unternehmen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Bestehen einzelne Fehler, wie beispielsweise fehlende Anhangsangaben, erhält das Unternehmen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk oder der Bestätigungsvermerk wird versagt.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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