Ich habe einen Minijob. Was passiert mit meinen Fahrtkosten?
Der Minijob stellt für viele eine sehr gute Möglichkeit dar, neben anderen Tätigkeiten ein wenig Geld dazu zu verdienen. Oftmals ist die Aufnahme eines neuen Jobs aber auch mit einem zusätzlichen Mehrkostenaufwand verbunden. Beispielsweise können durch die Entfernung der Arbeitsstelle von dem eigenen Wohnort Fahrtkosten anfallen. Handelt es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, so besteht oftmals eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Fahrtkostenzuschusses. Die Frage ist, ob eine solche auch bei einer geringfügigen Beschäftigung zum Tragen kommen kann.
Was ist ein Minijob?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Minijobs. Die Definition trifft sowohl auf kurzfristige Beschäftigungen als auch auf Minijobs mit Verdienstgrenze zu.
Eine kurzfristige Beschäftigung unterliegt einer Grenze von nicht mehr als drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen im Laufe eines Kalenderjahres. Es handelt sich also weder um eine dauerhafte noch regelmäßige Beschäftigung.
Der Minijob mit Verdienstgrenze ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung ist es allerdings irrelevant, wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird. Natürlich nur insofern, als dass die monatliche Vergütung die Obergrenze von 520€ nicht überschreitet.
Der Umgang mit Fahrtkosten im Minijob
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, mit den anfallenden Fahrtkosten aufgrund eines Minijobs umzugehen. Arbeitnehmer haben in Deutschland das Recht ihre Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Das bewirkt, dass die Steuerlast gemindert und somit das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers erhöht wird. Wer seinen Minijob allerdings nicht in der Steuererklärung angibt, kann nicht darauf zurückgreifen. In diesem Fall gibt es eine weitere Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Dies ist der Fahrtkostenzuschuss.
Der Fahrtkostenzuschuss. Was ist das?
Zuerst ist zu erwähnen, dass es sich bei dieser Leistung um eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers handelt, der Gesetzgeber hier also keine Pflicht auferlegt hat. Grundsätzlich kann aber jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen finanziellen Zuschuss für den anfallenden Arbeitsweg zukommen lassen. Dieser beläuft sich auf maximal 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer. Auch ist nur die Berechnung der einfachen Fahrt gestattet. Der Fahrtkostenzuschuss wird wie folgt berechnet:
(Arbeitstage * tägliche Kilometer (einfache Fahrt))* 0,30
Kann ein Fahrtkostenzuschuss auch Minijobbern gewährt werden?
Auch wenn auf einen Fahrtkostenzuschuss kein Rechtsanspruch besteht, ergeben sich aus einer Gewährleistung Vorteile für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Während der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben leisten muss, entfällt beim Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnsteuerzahlung. Viele Arbeitgeber fassen diesen Fahrtkostenzuschuss deshalb als Alternative zu einer Gehaltserhöhung ins Auge. Was bedeutet, dass diese Art der finanziellen Entlastung für Minijobber besonders relevant ist, da bei diesem Arbeitsverhältnis, aufgrund der gesetzlichen Obergrenze von 520€ keine Gehaltserhöhung möglich ist.
Fazit
Es lässt sich abschließend festhalten, dass die Vereinbarung eines Fahrtkostenzuschusses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerade in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis für beide Parteien Vorteile bringt. Da eine Gehaltserhöhung bei Minijobbern auch nicht in Frage kommt, kann der Fahrtkostenzuschuss als effektive Alternative in Betracht gezogen werden.

Über den Autor:
Thomas May
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Tel.: +49 7131 72409-0