Kurzarbeitergeld

Antrag für Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit

Tritt ab dem 01.03.2020 in Kraft und wird rückwirkend ausgezahlt.

Voraussetzungen:

  • Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Umfang der Leistung

Kurzarbeitergeld wird in Höhe von 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen Nettolohnes bezahlt.

Ebenso besteht die Möglichkeit die Sozialabgaben zu stunden. Falls Sie hierzu Fragen haben oder dies in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Islek (HERRMANN + MAY) unter der 07131 7240932 oder an Frau Rossmeissl (MAY + JOHN) unter der 07132 986123

Zurück