Die Schenkungssteuer und die Änderungen in 2024: Ein umfassender Überblick

Die Schenkungssteuer und die Änderungen in 2024: Ein umfassender Überblick

Die Schenkungssteuer in Deutschland ist eine facettenreiche Abgabe, die auf Schenkungen von Vermögenswerten erhoben wird. Im Jahr 2024 haben sich einige Änderungen ergeben, die es wichtig machen, die Grundlagen dieser Steuer zu verstehen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln, um Steuervorteile zu nutzen.

 

Was ist die Schenkungssteuer?

 

Die Schenkungssteuer dient dazu, Einkommensungleichgewichte auszugleichen und sicherzustellen, dass größere Vermögensübertragungen vom Staat besteuert werden. Sie wird fällig, wenn eine Person Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände an eine andere Person überträgt, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten. Das Schenkungssteuergesetz regelt die Besteuerung von Schenkungen und legt Freibeträge sowie Steuersätze fest.

 

10-Jahres Frist

Beim Schenkung Freibetrag gilt eine sogenannte 10 Jahresfrist. Diese Frist bedeutet, dass innerhalb von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt einer Schenkung, die den Freibetrag ausgeschöpft hat, auf jede weitere Schenkung Schenkungssteuern anfallen, ohne dass ein Schenkungsteuer Freibetrag berücksichtigt wird.

 

Änderungen in 2024: Freibeträge und Steuersätze

 

Im Jahr 2024 gelten weiterhin Freibeträge, bis zu denen Schenkungen ohne Steuerzahlung möglich sind. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Neu ist jedoch, dass sich auch die Steuersätze verändert haben. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad werden die Beschenkten in drei verschiedene Steuerklassen eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Steuersätze gelten.

 

Die Steuerklasse I umfasst sehr nahe Verwandte wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkel und Urenkel. Steuerklasse II beinhaltet Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Großeltern, Urgroßeltern und geschiedene Ehegatten. Weit entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen fallen in die Steuerklasse III.

 

Die Steuersätze steigen progressiv mit dem Wert der Schenkung und können je nach Verwandtschaftsgrad variieren. In der Tabelle sind die Steuersätze für die verschiedenen Steuerklassen und Schenkungswerte detailliert aufgeführt.

 

Schenkungssteuer Tabelle

 

In dieser Tabelle sehen Sie, wie hoch die Schenkungssteuer in den einzelnen Steuerklassen ausfällt:

 

Wert der Schenkung (über den Freibetrag hinaus)

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

Bis 75.000 €

7,00%

15,00%

30,00%

Bis 300.000 €

11,00%

20,00%

30,00%

Bis 600.000 €

15,00%

25,00%

30,00%

Bis 6.000.000 €

19,00%

30,00%

30,00%

Bis 13.000.000 €

23,00%

35,00%

50,00%

Bis 26.000.000 €

27,00%

40,00%

50,00%

Über 26.000.000 €

30,00%

43,00%

50,00%

 

Freibeträge im Jahr 2024: Eine Orientierungshilfe

 

Die Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle bei der Schenkungssteuer, da Schenkungen bis zu diesen Beträgen steuerfrei sind. Im Jahr 2024 gibt es unterschiedliche Freibeträge für verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse:

 

Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

Leibliche-, Adoptiv- und Stiefkinder: 400.000 €

Enkelkinder (wenn Kinder des Schenkenden nicht mehr leben): 400.000 €

Enkelkinder (wenn Kinder des Schenkenden leben): 200.000 €

Urenkel: 100.000 €

Kinder / Enkel schenken an ihre Eltern / Großeltern: 20.000 €

Alle anderen Personen (zum Beispiel Geschwister), auch nicht verwandt: 20.000 €

 

Je näher die Verwandtschaft, desto höher ist in der Regel der Freibetrag. Eine Besonderheit liegt bei Geschwistern, bei denen maximal 20.000 € von der Schenkungssteuer befreit sind.

 

Meldepflicht und Schenkungssteuererklärung

 

Schenkungen sind in Deutschland innerhalb von drei Monaten meldepflichtig, wenn der Wert über dem jeweiligen Freibetrag liegt. Die Meldepflicht erfolgt durch die Einreichung einer Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt. Diese Erklärung muss alle relevanten Informationen über die Schenkung und deren Wert enthalten. Dabei sind persönliche Daten des Schenkenden und Beschenkten, das Verwandtschaftsverhältnis, die Beschreibung und der Wert der Schenkung sowie der Zeitpunkt der Schenkung anzugeben.

 

Für Schenkungen, die von einem Notar oder einem Gericht beurkundet wurden, sind diese Institute meldepflichtig, und der Schenkende muss sich in der Regel nicht zusätzlich beim Finanzamt melden.

 

Beispielrechnung und Praxisbezug

 

Um die Auswirkungen der Schenkungssteuer besser zu verstehen, betrachten wir ein praktisches Beispiel: Großeltern möchten ihrer Enkelin 230.000 € schenken. Der Enkelin steht ein Freibetrag von 200.000 € zu, sodass die restlichen 30.000 € der Schenkung der Schenkungssteuer unterliegen. Da Enkelkinder der Steuerklasse 1 angehören und die 30.000 € unter der 75.000 €-Grenze liegen, beträgt die Schenkungssteuer 7,00 %, was 2.100 € entspricht. Somit bleiben der Enkelin nach Abzug der Steuer 227.900 € von der Schenkung.



Strategien zur Schenkungssteuerminimierung

 

Um die Schenkungssteuer zu vermeiden oder zu minimieren, stehen verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Nutzung der Freibeträge, begünstigte Übertragungen von Immobilien oder Unternehmensanteilen, lebenslange Renten oder Nießbrauchsvorbehalte sind einige Optionen. In komplexeren Fällen ist eine Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ratsam, um individuelle Umstände angemessen zu berücksichtigen.

 

Eine interessante Strategie zur Schenkungssteuerminimierung ist die Kettenschenkung. Hierbei geben mehrere Personen in einer Reihe Vermögenswerte oder Geschenke weiter. Dies kann insbesondere für wohlhabende Familien relevant sein. Zum Beispiel könnte ein Elternteil einen Betrag steuerfrei an den anderen Elternteil schenken, der dann wiederum einen Teil des Betrags an das gemeinsame Kind weiterreicht. Diese Kette ermöglicht es, individuelle Freibeträge optimal auszuschöpfen.

 

Fazit

 

Die Schenkungssteuer und ihre Änderungen im Jahr 2024 erfordern eine sorgfältige Planung, insbesondere wenn größere Vermögensübertragungen anstehen. Die Kenntnis der Freibeträge, Steuersätze und Strategien zur Steuerminimierung ist entscheidend, um die finanziellen Auswirkungen von Schenkungen zu verstehen und gezielt zu handeln. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig von Fachleuten beraten zu lassen, um die bestmöglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen und gleichzeitig gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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