Die Pauschalversteuerung- komplizierter Begriff, einfaches Prinzip
Bei allen steuerlichen Regelungen und Gesetzgebungen in Deutschland den Überblick zu behalten ist nicht immer einfach. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Vereinfachung vorgesehen: Die Pauschalversteuerung.
Ein weiterer Begriff, dessen Greifbarkeit sich in Grenzen hält. Es stellen sich die Fragen: Was ist das? Was kann es? Für wen gilt es und wer zahlt es?
Pauschalversteuerung- Was ist das?
Die Pauschalsteuer ist gesetzlich festgelegt und wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch Kopfsteuer genannt. Sie besagt, dass auf bestimmte Einkommen und Zahlungen ein pauschaler Steuersatz angewendet wird. Der Unterschied zu anderen steuerlichen Abgaberegelungen ist, dass dieser Satz für alle gleich ist. Ausschlaggebend für den festgesetzten Betrag ist also nicht beispielsweise die Steuerklasse, das Einkommen oder der Familienstand einer Person. Wo also sonst die Leistungsfähigkeit als Maßstab greift, wird für die Pauschalversteuerung eine allgemeine Steuersumme angesetzt, die die einzelnen Parameter außer Acht lässt. Die einheitliche Pauschalsteuer enthält die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag
Pauschalversteuerung- Wie funktioniert’s
Die Pauschalversteuerung stellt eine Methode dar, die Berechnung der Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte oder Zahlungen zu vereinfachen. Anstatt anhand der individuellen Steuersätze die tatsächlichen Zahlen zu berechnen, wird ein pauschaler Steuersatz angewendet.
Die Pauschalversteuerung begrenzt sich nicht auf einzelne Einkommen oder Zahlungen, sondern findet in mehreren Bereichen Anwendung.
1. Sachzuwendungen
Bei Sachzuwendungen handelt es sich um Einnahmen des Arbeitnehmers, die dieser in einem Arbeitsverhältnis nicht direkt entgeltlich erhält. Ein Beispiel für eine Sachzuwendung in diesem Sinne ist die Bereitstellung eines Tankgutscheins.
Sachzuwendungen werden prinzipiell pauschal mit 30% besteuert.
2. Geschenke
Geschenke können bis zu 35€ als sogenannte Betriebsausgabe gebucht werden. Wobei ab einem Betrag von 10€ eine Pauschalversteuerung von 30% fällig wird. Die Pauschalsteuer übernimmt der Schenkende.
3. Einkommen- und Körperschaftsteuer.
In diesem Fall bleiben 2% des Arbeitsentgelts zurück.
4. Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Minijobs werden mit 2% pauschal besteuert, wobei kurzfristige Beschäftigungen pauschal mit 25% oder individuell besteuert werden können.
Pauschalversteuerung beim Minijob
Oben einmal angerissen, jetzt noch einmal etwas ausführlicher. Es gibt drei verschiedene Arten, wie Minijobs besteuert werden können.
1. Minijob- Pauschalversteuerung mit 2%
2. Kurzfristige Beschäftigungen- Pauschalversteuerung 25%
Hier gibt es für den Arbeitgeber wiederrum zwei Möglichkeiten, um über die Besteuerung zu entscheiden. Zum einen können die Steuern je nach Steuerklasse des Minijobbers abgeführt werden. Andernfalls fällt die Pauschalsteuer von 25% an (pauschale Lohnsteuer)
Diese enthält weder den Anteil der Kirchensteuer noch den des Solidaritätszuschlages. Die Besteuerung über die pauschale Lohnsteuer unterliegt gewisser Voraussetzungen:
- Durchschnittlicher Maximalverdienst von 72€ pro Arbeitstag
- Keine Beschäftigung über mehr als 18 zusammenhängende Tage
- Gelegentliche Arbeit
3. Bei der Krankenkasse gemeldete Minijobs
Sind Minijobs nicht bei der Minijob- Zentrale gemeldet, dann bei der Krankenkasse.
Ist letzteres der Fall, kann ein solcher Minijob mit der pauschalen Lohnsteuer von 20% versteuert werden.
Pauschalversteuerung beim Minijob- Wer zahlt sie?
Prinzipiell wird die Pauschalsteuer vom Arbeitgeber entrichtet. Diese wird in der Regel monatlich mit den weiteren Abgaben abgeführt. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, die anfallenden Abgaben intern umzulegen. Heißt, diese jeweils vom Lohn des Arbeitnehmers abzuziehen.
Fazit
Die Pauschalversteuerung ist ein Tool des Gesetzgebers, um das Prinzip der Steuerabgaben bei einigen Dingen ein wenig zu vereinfachen. Sie besagt, dass bestimmte Einkommen mit einem festgelegten pauschalen Satz besteuert werden. Je nachdem, worauf eine Pauschalversteuerung angewendet wird, ändert sich allerdings der Steuersatz . Beim Minijob und der kurzfristigen Beschäftigung gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten, die Besteuerung vorzunehmen. Prinzipiell gilt in diesem Fall, dass die Pauschalversteuerung vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Die Pauschalversteuerung reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, es kann auch eine Steueroptimierung im Vergleich zur Einzelbesteuerung einbringen.
Über den Autor:
Thomas May
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Tel.: +49 7131 72409-0