Die Gehaltsumwandlung: Eine alternative Möglichkeit der Vergütungsgestaltung

Gehaltserhöhung ohne Gehaltserhöhung, geht das? Prinzipiell ja. Die Lösung heißt Gehaltsumwandlung. Entdecken Sie in unserem neuen Artikel, wie Sie durch intelligente Umwandlung Ihres Gehalts in steuerfreie Leistungen und Vergünstigungen sich und Ihre Finanzen besser stellen können.

 

Die Gehaltsumwandlung – Was ist das?

Die Gehaltsumwandlung ist eine besondere Form der Entlohnung, bei der ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in andere geldwerte Leistungen oder Sachbezüge umwandelt. Dadurch erfolgt eine Reduzierung des zu versteuernden Bruttoeinkommens, was sich positiv auf das Nettogehalt auswirkt. Die umgewandelten Beträge fließen in steuerbegünstigte oder sozialabgabenfreie Leistungen, was dazu führt, dass der Arbeitnehmer letztendlich mehr Netto vom Brutto erhält.

Die Gehaltsumwandlung ist eine Möglichkeit der Nettolohnoptimierung, da sie dazu dient, das Nettogehalt der Arbeitnehmer zu steigern, ohne dass das Unternehmen die Lohnkosten erhöhen muss. Der Arbeitnehmer profitiert von höheren Nettolöhnen, da weniger Steuern und Sozialabgaben auf die umgewandelten Beträge anfallen. Gleichzeitig kann das Unternehmen steuerliche Vorteile nutzen und Sozialabgaben einsparen.

 

Wer ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die kranken-renten- pflegeversicherungspflichtig und / oder beitragspflichtig, nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen außerdem Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten, sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen arbeiten, sowie Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken, oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen, zählen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch Personen hinzuzuzählen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

 

Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass die meisten Menschen tatsächlich von einer Nettolohnoptimierung profitieren würden.

 

Die Gehaltsumwandlung am Beispiel von Mitarbeiter Norbert

In einem ersten Artikel haben wir ein Beispiel zur Nettolohnoptimierung der Mitarbeiterin Susanne beschrieben. Nun möchten wir Ihnen anhand eines weiteren Beispiels zeigen, wie die Vergütung gestaltet werden kann. Dieses mal am Beispiel der Gehaltsumwandlung.

 

Zu Norberts Lebenssituation:

Norbert ist seit 15 Jahren als angestellter Apotheker tätig. Er übernimmt die Firmenleitung an einem neuen Standort und zieht hierfür auch in ein anderes Haus in der Nähe des neuen Standorts. Auch er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder, die jetzt ins Studium starten. Norbert übernimmt gerne Notdienste und fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit. Sein aktuelles Bruttogehalt beläuft sich auf 7.100.- beziehungsweise 85.200.- pro Jahr. Er hätte gerne mehr Geld, um das Studium seiner Kinder besser finanzieren zu können.  

 

Zu seinem Arbeitgeber:

Sein Arbeitgeber ist mit seiner Leistung sehr zufrieden und möchte ihn gerne bei der Finanzierung des Studiums seiner Kinder unterstützen. Hierzu hat er folgende Möglichkeiten:

 

  • Sonn-, Feiertag und Nachtzuschläge
  • Erholungsbeihilfe
  • Fahrrad
  • Gutscheine
  • Umzugskosten

 

Die folgenden Lohnbausteine erhält Norbert wie auch schon Susanne im Rahmen einer klassischen Nettolohnoptimierung:

  • Sonn- und Nachtarbeit (25x) 535,50.-
  • Erholungsbeihilfe (1x) 364.-
  • Gutschein (12x) 600.-
  • Umzugskosten (einmalig) gemäß Speditionskosten

Gesamt: Nettozuschuss von 1.499,50.- pro Jahr



Zusätzlich: Fahrrad durch Gehaltsumwandlung

Ebenfalls wird Norbert bei seinem Wunsch nach einen neuen Fahrrad von seinem Arbeitgeber unterstützt.
Das neue e-Bike von Norbert kostet 6.500.- und wird über eine Gehaltsumwandlung finanziert.
Hierzu least der Arbeitgeber das Fahrrad für 36 Monate. Die Leasingrate beträgt 100.- pro Monat. Norbert bekommt monatlich jetzt brutto 7.000.- anstatt 7.100.- Da das Fahrrad nicht zusätzlich zum Lohn gestellt wird, ist es nicht steuerfrei, sondern unterliegt der pauschalierten Besteuerung.

Fahrrad Leasing Überlassung (seit 2020)

UVP Fahrrad                              6.500.-

25% UVP für Berechnung        1.625.-

Abrunden auf volle 100.-         1.600.-

Pauschalierte Steuer 1%              16.-

 

Bruttolohn alt                        7.100.-

Gehaltsumwandlung              -100.-

zzgl. Nutzungsvorteil                16.-

Bruttolohn neu                     7.016.-

 

 

Musterrechnung für die Gehaltsumwandlung


Gehalt Norbert      

Jahresgehalt alt       brutto    85.200.-    netto 57.055.-

Jahresgehalt neu     brutto    84.192.-    netto 56.462.-      

 

Kosten Arbeitgeber

Jahresgehalt brutto alt + 20% NK       102.240.-  

Jahresgehalt brutto neu + 20% NK     101.030.-  
+ Leasingrate 100.- monatlich             102.230.-

 

Musterrechnung für einen privaten Kauf des Fahrrads durch Norbert

Gehalt Norbert      

Jahresgehalt alt                       brutto    85.200.-     netto 57.055.-

Netto nach Fahrradkauf                                             netto 55.855.-  

 

Kosten Arbeitgeber  

Jahresgehalt brutto alt + 20% NK    102.240.-

 

Norbert hat mit der Gehaltsumwandlung ein Fahrrad und jährlich netto 56.462 für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Würde er das Fahrrad privat kaufen so hat er in den 36 Monaten ca. 55.855.- zur Verfügung unter der Annahme, dass er das e-Bike nach 36 Monaten für 40% des UVP verkaufen kann.

 

 

Fazit

Durch den demografischen Wandel des deutschen Arbeitsmarktes wird der Wettbewerb um kompetente Arbeitskräfte immer intensiver. Deshalb wird es immer wichtiger, dass Sie Ihre Mitarbeiter langfristig an Sie binden. Gehaltsumwandlung kann hierbei ein hilfreiches Mittel sein. Durch die Zuwendung lohnsteuerbefreiter Lohnbausteine können Sie den Nettolohn Ihrer Arbeitnehmer erhöhen und gleichzeitig Ihre Kosten senken. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Zuwendungen neben dem ohnehin zu entrichtenden Arbeitslohn gewährt werden.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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