Die Nettolohnoptimierung – Eine hilfreiche Strategie zur Vergütungsgestaltung

Nettolohnoptimierung – Eine Möglichkeit verstärkte Mitarbeiterbindung zu schaffen

 

Die demografische Alterung Deutschlands führt zu einem stark sinkenden Erwerbstätigenpotenzial in Deutschland. Nicht verwunderlich ist , dass der Wettbewerb um kompetente Mitarbeiter auf dem deutschen Arbeitsmarkt rasant stärker wird. Eine Möglichkeit, Mitarbeiter anzuwerben und eine Mitarbeiterbindung herzustellen, ist die Nettolohnoptimierung. In unserem Artikel möchten wir Ihnen erklären, worum es dabei geht und anhand eines Beispiels zeigen, wie dies funktionieren kann.

 

Nettolohnoptimierung – Was ist das?

Die Nettolohnoptimierung ist im Volksmund unter anderem auch bekannt als Entgelt- oder Gehaltsoptimierung. Prinzipiell geht es um die steuerliche Gestaltung der Löhne Ihrer Mitarbeiter durch die Ergänzung oder das Ersetzen durch steuerfreie und steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile. Meistens sind diese sozialversicherungsfrei. Das heißt, dass eine Nettolohnoptimierung sich auf die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitarbeiter auswirken und senkend beeinflussen kann.

 

Aus Sicht des Arbeitgebers klingt das Prinzip der Nettolohnoptimierung wie folgt:

„Meine Arbeitnehmer sollen immer mehr Geld in der Tasche haben, ohne dass meine Personalkosten steigen und mein Ergebnis zu stark belasten“

 

Fragt man einen Arbeitnehmer, dann bekommt man folgendes zu hören:

Ich möchte immer mehr Geld haben, um besser zu leben, in dem ich mehr sparen, konsumieren und investieren kann. Meine Zukunft ist mir wichtig.“

 

Wer ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig?

 

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die kranken-renten- pflegeversicherungspflichtig und / oder beitragspflichtig, nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen außerdem Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten, sowie Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen arbeiten, sowie Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken, oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen, zählen zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch Personen hinzuzuzählen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

 

Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass die meisten Menschen tatsächlich von einer Nettolohnoptimierung profitieren würden.

 

Lohnbausteine als lohnsteuerbefreite Zuwendungen

Lohnsteuerbefreite Zuwendungen können dazu beitragen, das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren. Und somit die Lohnsteuerlast zu verringern. Folgendes sind Beispiele für lohnsteuerbefreite Zuwendungen:

  • Arbeitslohn, der steuerbar ist, aber steuerfrei bleibt: Hierzu zählen beispielsweise Gutscheine, Aufmerksamkeiten, Kinderbetreuung etc.
  • Arbeitslohn, der steuerbar ist, aber pauschal lohnversteuert wird: Hierunter fallen beispielsweise Internetpauschalen, Unfallversicherung, Betriebsevents etc.
  • Arbeitslohn, der mit einem pauschalen Beitrag lohnversteuert werden kann: Hierzu gehört beispielsweise das Stellen eines Firmenwagens

 

Voraussetzungen

Diese Lohnbausteine werden nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie tatsächlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Um diese Voraussetzung zu prüfen, können Sei sich folgende Fragen stellen:

  1. Verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines regulären Bruttoarbeitslohnes?
  2. Wird der Arbeitslohn des Arbeitnehmers herabgesetzt, damit dieser die steuerfreie Zahlung erhält?
  3. Verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten der steuerfreien Zahlung auf eine bereits vereinbarte Gehaltserhöhung?
  4. Erhöht sich der Arbeitslohn bei Wegfall der Leistung.

 

Sollten Sie feststellen, dass Sie eine dieser Fragen mit „ja“ beantworten, dann bestehen die Zusatzleistungen nicht neben dem regulär zu zahlenden Arbeitslohn. Weshalb in diesem Fall keine Steuerbefreiung im Sinne des §8 Absatz 4 EStG einschlägig ist.

 

Ein Beispiel zur Nettolohnoptimierung: Mitarbeiterin Susanne

Nun möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels zeigen, wie eine solche Nettolohnoptimierung vorgenommen werden kann.

 

Zu Susannes Lebenssituation:

Susanne ist seit 5 Jahren Mitarbeiterin. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von drei und fünf Jahren. Sie macht gerne Yoga, nimmt die Bahn zur Arbeit und erhält ein aktuelles Bruttogehalt von 3.150.- beziehungsweise 37.800.- pro Jahr.

 

Ihr Nettogehalt beläuft sich auf 2.364,60.-. Davon zahlt sie monatlich 360.- für den Kindergarten, 40.- für ihre Yogastunden und 65.- für ihr Bahnticket, womit sie zur Arbeit kommt.

 

Zu ihrem Arbeitgeber:

Susannes Arbeitgeber ist mit ihrer Leistung zufrieden und möchte sie dauerhaft finanziell fördern. Hierfür hat er zwei Möglichkeiten:

 

  • Gehaltserhöhung
  • Nettolohnoptimierung

 

Die Lohnbausteine die sich für Susanne aufgrund ihrer Lebenssituation, im Rahmen der Nettolohnoptimierung durch ihren Arbeitgeber, ergeben sind die folgenden:

  • Kinderbetreuung 4.320.-
  • Gesundheitsförderung 480.-
  • Fahrtkostenzuschuss 780.-

Gesamt: Nettozuschuss von 5.580.- pro Jahr

 

Vergleich Nettolohnoptimierung und Gehaltserhöhung

 

  1. Gehaltserhöhung:

 

Gehalt Susanne:

Neues Jahresgehalt brutto: 47.040.-

 

Kosten Arbeitgeber

Neues Jahresgehalt brutto: + 20% NK: 56.448.-

 

Gesamtkosten des Arbeitgebers pro Jahr: 56.448

Mehrkosten des Arbeitgebers pro Jahr: 11.088

 

                2. Nettolohnoptimierung

 

Gehalt Susanne

Jahresgehalt brutto: 37.800

Lohnbausteine netto: 5.580.-

 

Kosten Arbeitgeber

Jahresgehalt brutto: + 20% NK: 45.360.-

Lohnbausteine netto: 5.580.-

 

Gesamtkosten des Arbeitgebers pro Jahr: 50.940.-

Mehrkosten des Arbeitgebers pro Jahr: 5.580.-

 

Es lässt sich erkennen, dass Susanne sowohl bei der Gehaltserhöhung als auch bei der Nettolohnoptimierung auf das gleiche Netto-Ergebnis von 28.800.- auf 34.800 kommt. Was allerdings positiv auffällt ist, dass ihr Arbeitgeber durch die Strategie der Nettolohnoptimierung 5.508.- pro Jahr einsparen kann. So profitieren beide Seiten von der Nettolohnoptimierung.



Fazit

Durch den demografischen Wandel des deutschen Arbeitsmarktes wird der Wettbewerb um kompetente Arbeitskräfte immer intensiver. Deshalb wird es immer wichtiger, dass Sie Ihre Mitarbeiter langfristig an Sie binden. Die Nettolohnoptimierung kann hierbei ein hilfreiches Mittel sein. Durch die Zuwendung lohnsteuerbefreiter Lohnbausteine können Sie den Nettolohn Ihrer Arbeitnehmer erhöhen und gleichzeitig Ihre Kosten senken. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Zuwendungen neben dem ohnehin zu entrichtenden Arbeitslohn gewährt werden.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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