Der Investitionsabzugsbetrag - Alles, was Sie wissen müssen

 

Sie möchten in Ihrem Unternehmen investieren, aber haben nicht genügend finanzielle Mittel? Der Investitionsabzugsbetrag kann Ihnen dabei helfen, Steuern zu sparen und Ihre Investitionspläne zu verwirklichen. Erfahren Sie in unserem Artikel, was der Investitionsabzugsbetrag ist, wie er funktioniert und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ihn in Anspruch zu nehmen.

Was hat es mit dem Investitionsabzugsbetrag auf sich?

Bei kleineren und mittleren Unternehmen ist der Investitionsabzugsbetrag ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung.  Dieser kann bei einer geplanten Investition bzw. Anschaffung von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Dadurch kann der Gewinn eines Unternehmens gemindert und infolgedessen, die Steuerbelastung im Abzugsjahr verringert werden.

Die durch das Jahressteuergesetz 2020 (BGBI 2020,3096) vorgenommenen Änderungen ziehen sich durch das gesamte BMF- Schreiben. Folgende Änderungen gelten für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden (§ 52 Abs. 16 EStG).

  • Erhöhung der begünstigten Investitionskosten von 40 % auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Einführung einer einheitlichen Gewinngrenze von 200.000 € für alle Einkunftsarten als Voraussetzung für die Bildung eines IAB anstelle der bisherigen auf die jeweilige Einkunftsart bezogenen unterschiedlichen Größenmerkmale
  • Bildung eines IAB auch für vermietete Wirtschaftsgüter (unabhängig von der Dauer der Vermietung); dies gilt auch für die Vermietung an einen anderen eigenen Betrieb

 

Darüber hinaus wurden folgende wesentliche Regelungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, eingeführt.

Die Vermeidung einer Kompensation von Mehrsteuern aufgrund einer Außenprüfung o.Ä. durch nachträgliche Geltendmachung eines IAB, wenn dieser nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erstmaligen Steuerfestsetzung in Anspruch genommen wird. Nunmehr darf das begünstigte Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des IAB noch nicht angeschafft oder hergestellt sein.

Bei Personengesellschaften darf die Hinzurechnung des IAB nur in dem Vermögensbereich erfolgen, in dem auch der Abzug erfolgt ist. Dadurch soll erreicht werden, dass nur derjenige von einer Steuererleichterung profitiert, der auch eine Investition tätigt und eine Verlagerung vom Gesamthands- in den Sonderbereich oder umgekehrt vermeidet.

 

Hinter diesem Vorgehen steckt der Wille, kleineren und mittleren Unternehmen Investitionsanreize zu geben, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen, sowie gleichzeitig für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu sorgen. Um dieses Vorhaben leichter verwirklichen zu können, sind einzelne Voraussetzungen mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes weggefallen. Somit darf ein Unternehmen nicht mehr nur ein maximales Eigenkapital von 235 000 EUR betragen. Auch die Tatsache, dass der Gewinn eines Unternehmens bei maximal 100.000 EUR liegen darf, wenn dessen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird, greift nun nicht mehr. Die Inanspruchnahme dieses Betrags setzt des Weiteren voraus, dass die Anschaffung entweder sofort oder spätestens innerhalb der drei auf das Abzugsjahr folgenden Jahre erfolgt. Erfolgt dies nicht, dann besteht kein Anspruch auf den Investitionsabzugsbetrag.

 

Investitionsabzugsbetrag - Von welchen Investitionen ist die Rede?

Nun zur Klärung der Frage, auf welche Investitionen diese Regelung genau abzielt. Als grundlegende Anforderung gilt, dass das Geld für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter ausgegeben wird welche dem Anlagevermögen des Unternehmens zugeordnet werden können. Unter den Begriff der beweglichen Wirtschaftsgüter fallen alle materiellen Wirtschaftsgüter, die keine (un-)bebauten Grundstücke, Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte darstellen. Beispiele hierfür sind Maschinen und Betriebsausstattungen, sowie Waren oder ein Fuhrpark.

Außerdem irrelevant für die Inanspruchnahme des Investitionsaabzugsbetrages ist die Frage, ob es sich bei der Anschaffung um ein neues oder ein gebrauchtes Wirtschaftsgut handelt.

Nicht unter den Begriff der beweglichen Wirtschaftsgüter fallen beispielsweise immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, ausgenommen Trivialsoftware. Diese gehören zu den abnutzbaren beweglichen und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern.  Ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich fallen privat genutzte Wirtschaftsgüter. Als Richtwert kann man sagen, dass die betriebliche Nutzung 90% betragen muss, damit das jeweilige Gut unter den Begriff der Wirtschaftsgüter gefasst werden kann.

 

Sonderfall: Geltendmachung vor Gründung des Unternehmens

Hier ist der Anspruchsteller in der Bringschuld, was die notendigenen Unterlagen für den zu erbringenden Nachweis der Investitionsabsicht angeht.

 

Auswirkungen

Der Investitionsbetrag für die geplante Anschaffung solcher beweglichen Wirtschaftsgüter beträgt maximal 50% der voraussichtlichen Kosten. Der Abzug erfolgt, anders als früher bei der Ansparrücklage, außerbilanziell. Im Jahr der Anschaffung wird der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn dann wieder hinzugerechnet. Um dies zu kompensieren, können die Anschaffungskosten in entsprechender Höhe gewinnmindernd herabgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen verringert. Abschreibungen meinen in diesem Zusammenhang die Verteilung der Aufwendungen, da die Investitionskosten nicht im selben Jahr der Anschaffung nicht in voller Höhe verbucht werden dürfen.

Dies bedeutet dann wiederum, dass am Ende kein dauerhaftes Steuerersparnis steht, sondern es aber zu einer Steuerstundung kommt, die Liquiditäts- und Zinsvorteile mit sich bringt.

 

Sonderabschreibung

Nachdem ein Unternehmen von der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags Gebrauch gemacht hat, kann es zudem von einer Sonderabschreibung profitieren. Diese umfasst 20% der Investitionskosten. Eine solch Sonderabschreibung ist ihrerseits selbst an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Kriterien für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags muss das Unternehmen im selben Jahr der Anschaffung erfüllen
  • Auch hier ist es irrelevant, ob es sich um eine neue oder eine gebrauchte Anschaffung handelt.



Fazit:

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Instrument zur Steuergestaltung, das bei geplanten Investitionen oder Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden kann. Durch die Inanspruchnahme kann der Gewinn eines Unternehmens gemindert und die Steuerbelastung im Abzugsjahr verringert werden. Das Jahressteuergesetz 2020 hat den Anwendungsbereich erweitert, so dass nun auch vermietete Wirtschaftsgüter begünstigt sind. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Abzugsbetrag geltend machen zu können, Obwohl es zu keiner dauerhaften Steuerersparnis kommt, führt der Investitionsabzugsbetrag zu einer Steuerstundung mit Liquiditäts- und Zinsvorteilen.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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