Der Insolvenzplan

Der Insolvenzplan

Ein reguläres Insolvenzverfahren kann durch ein Insolvenzplanverfahren ersetzt und damit erheblich verkürzt werden. Mittelpunkt des Insolvenzplanverfahrens ist der sogenannte Insolvenzplan. In ihm werden Regelungen und Maßnahmen für die Befriedigung der Gläubiger vorgeschlagen.

Was ist ein Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan ist nach der Insolvenzverordnung (InsO) die Grundlage für ein Insolvenzplanverfahren. Alle Gläubiger müssen ihm zustimmen. Der Insolvenzplan enthält wichtige Informationen über die wirtschaftliche und persönliche Situation des Schuldners, die Höhe der angebotenen Einmalzahlung an die Insolvenzgläubiger sowie einen Vergleich zwischen Planinsolvenz und Privat- bzw. Regelinsolvenz.

Anmerkung: Ein Insolvenzplanverfahren ist mit einer Dauer von 4 bis 12 Monaten deutlich schneller vorbei, als eine Privat- bzw. Firmeninsolvenz, welche in der Regel 3 oder mehr Jahre in Anspruch nimmt. Beim Insolvenzplanverfahren wird den Gläubigern eine Einmalzahlung eines Geldgebers angeboten, die allerdings unabhängig vom tatsächlichen Schuldenstand ist.

Der Insolvenzplan soll die Gläubiger von der Annahme der Einmalzahlung überzeugen und ihnen die finanziellen Vorteile des Insolvenzplanverfahrens klar machen. Sollten die Gläubiger zustimmen, haben Unternehmen mit einem Insolvenzplan die Möglichkeit, die Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen und die Kontrolle über den Betrieb zu behalten.

Ziele eines Insolvenzplans

Wie bei jedem anderen Insolvenzverfahren auch, ist das Hauptziel des Insolvenzplans die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Außerdem kann eine Insolvenzplan mit folgenden Zielen verbunden sein:

  • Sanierung eines Unternehmens
  • Unternehmensinterne Umstrukturierung
  • Übertragung von Anteilen
  • Beschleunigung des Insolvenzverfahrens

Voraussetzungen für eine Planinsolvenz

Die Insolvenzordnung gibt verschiedene Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen, wenn ein Insolvenzplanverfahren stattfinden soll:

  • Bestehende Schulden können nicht zurückgezahlt werden
  • Den Gläubigern kann eine aussichtsreiche Einmalzahlung von einem Dritten angeboten werden
  • Der Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann kann der Insolvenzplan beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Eine Einreichung ist auch während eines regulären Insolvenzverfahrens noch möglich. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Schuldner selbst haben die Möglichkeit den Insolvenzplan zu erarbeiten und einzureichen.

Aufbau eines Insolvenzplans

Ein Insolvenzplan muss aus zwei Teilen bestehen: einem darstellenden Teil und einem gestaltenden Teil.

Der darstellende Teil

Im darstellenden Teil des Insolvenzplans werden das zuständige Insolvenzgericht und die Gläubiger über alle Maßnahmen informiert, die seit der Eröffnung ergriffen wurden und die zukünftig geplant sind. Sie erhalten damit eine Möglichkeit, den Plan und seine Konsequenzen zu bewerten.

Weiter enthält der darstellende Teil eine umfassende Bewertung des Unternehmens in Form einer Analyse der wirtschaftlichen Situation, der Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Option zur Sanierung. Sinnvoll ist auch eine Liste mit allen bekannten Gläubigern und deren Forderungen.

Wichtig ist außerdem eine Vergleichsrechnung. Hierbei werden die Folgen einer Planinsolvenz mit denen einer Regel- oder Privatinsolvenz verglichen. Wenn sich dabei herausstellt, dass die Gläubiger durch das Planinsolvenzverfahren besser gestellt sind, erhöht sich die Chance, dass Insolvenzgericht und Insolvenzgläubiger dem Insolvenzplan des Schuldners zustimmen.

Info: Im darstellenden Teil des Insolvenzplans werden Gläubigergruppen gebildet. Eine Gruppe besteht aus Gläubigern, die identische wirtschaftliche Interessen vertreten. Mitglieder einer Gruppe werden gleich behandelt. Jede Gruppe stimmt gesondert über den Insolvenzplan ab.

Der gestaltende Teil

Im gestaltenden Teil werden Änderungen bzw. Abweichungen vom Insolvenz-Regelverfahren vermerkt, die durch den Insolvenzplan vorgesehen sind. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei sehr vielfältig, denn nach der Insolvenzordnung ist jede gesellschaftsrechtliche Maßnahme erlaubt. Folgende Maßnahmen wären denkbar:

  • der Debt-Equity-Swap (Umwandlung von Gläubigerforderungen in Anteilsrechte)
  • Kapitalerhöhung
  • Kapitalherabsetzung
  • Sacheinlagen
  • Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter
  • Übertragung von Anteilsrechten
  • Änderung der Rechtsform

Info Debt-Equity-Swap: Bei dieser Maßnahme werden offene Forderungen der Gläubiger in Geschäftsteile umgewandelt. Die Gläubiger verzichten somit auf ihre Forderungen und erhalten im Gegenzug Beteiligungen am Unternehmen.

Vor- und Nachteile des Insolvenzplans

Ein Insolvenzplan hat für Unternehmer und Verbraucher verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile.

Vorteile

  • Dem Insolvenzantrag durch die Gläubiger kann vorgebeugt werden
  • Insolvenzgläubiger dürfen offene Forderungen nicht mehr vollstrecken
  • Die Entschuldung ist innerhalb eines Zeitraums von 4 bis 12 Monaten möglich
  • Es fallen geringere Kosten aufgrund der wenigen Verfahrensschritte an
  • Trotz hoher Forderungen und vieler Gläubiger können die Schulden getilgt werden
  • Schufa-Einträge lassen sich bereits 3 Jahre nach Abschluss der Planinsolvenz löschen

Nachteile

  • Aufgrund des hohen Vorbereitungsaufwandes sind die Anfangskosten höher als bei einer regulären Insolvenz
  • Die Abhängigkeit vom Geldgeber kann ein Risiko darstellen

Ablauf des Insolvenzplanverfahrens

Von der Ausarbeitung, über die Einreichung bis hin zur Bestätigung eines Insolvenzplans werden verschiedene Phasen durchlaufen.

  1. Planinsolvenz vorbereiten

Die ausführliche Vorbereitung des Insolvenzplanverfahrens ist sehr wichtig, schließlich sollen Gläubiger und Gericht vom Insolvenzplan überzeugt werden. Die finanzielle Situation des Unternehmens sollte genau analysiert werden, um auf dieser Basis einen Geldgeber zu suchen. Als Geldgeber bieten sich vertraute Personen wie Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Geschäftspartner an. Die bereitgestellte Summe wird dann bezahlt, wenn Insolvenzgericht und Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen.

  1. Insolvenzplan einreichen
    Der Insolvenzverwalter oder der Schuldner selbst reicht den Insolvenzplan beim zuständigen Insolvenzgericht ein.
  2. Vorprüfung durch das Insolvenzgericht
    Der Plan wird zunächst vom Gericht geprüft. Hier wird entschieden, ob eine Annahme durch die Gläubiger wahrscheinlich ist und ob die Maßnahmen realistisch sind. Kommt es zu einer negativen Beurteilung, wird der Plan zurückgewiesen.
  3. Abstimmung über den Insolvenzplan
    Im Rahmen einer Gläubigerversammlung, zu der alle Insolvenzgläubiger eingeladen sind, wird über den Insolvenzplan, das darauf aufbauende Insolvenzplanverfahren und die Sanierung abgestimmt. Wenn jede Gläubigergruppe mit einer Kopf- und Summenmehrheit zustimmt, gilt der Insolvenzplan als angenommen.
    • Kopfmehrheit: Mehrheit der Beteiligten stimmt dem Insolvenzplan zu
    • Summenmehrheit: Forderungen der zustimmenden Insolvenzgläubiger betragen mehr als die Hälfte der Forderungen aller Gläubiger

Wenn eine Gläubigergruppe dem Insolvenzplan nicht zustimmt, gibt es dennoch die Möglichkeit, dass er angenommen wird. Ist die Gruppe durch den Plan nicht schlechter gestellt, als sie bereits steht und hat eine Mehrheit zugestimmt, wird der Insolvenzplan dennoch angenommen.

  1. Bestätigung durch das Gericht
    Hat auch die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zugestimmt, wird er durch das Insolvenzgericht per Beschluss bestätigt. Wenn die festgelegten Fristen und Maßnahmen zur Sanierung nicht eingehalten werden, wird die Bestätigung wieder entzogen.
  2. Eröffnung des Planinsolvenzverfahrens

Mit der Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht ist das Insolvenzplanverfahren eröffnet. Das reguläre Insolvenzverfahren ist damit ausgesetzt. Von nun an müssen alle vereinbarten Maßnahmen zur Sanierung umgesetzt werden. Die Überwachung der Prozesse und Maßnahmen übernimmt oft ein Insolvenzverwalter, der vom Gericht bestimmt wird.

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