Das Amt des Insolvenzverwalters

Das Amt des Insolvenzverwalters

Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird von Seiten des Insolvenzgerichts im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses ein sogenannter Insolvenzverwalter benannt. Der folgende Artikel gibt Aufschluss über die Aufgaben eines Insolvenzverwalters und erklärt, wer das Amt übernehmen darf.

Wann wird ein Insolvenzverwalter benötigt?

Wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, muss er Insolvenz anmelden. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird dann versucht, die Situation möglichst geordnet abzuwickeln. In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) den Ablauf solcher Verfahren. Zu Beginn wird der sogenannte Insolvenzverwalter benannt. Er wird unter anderem mit der Verwaltung und Aufteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern beauftragt. Außerdem fällt er die Entscheidung über die Zukunft des zahlungsunfähigen Unternehmens: Sanierung oder Liquidierung.

Wer kann als Insolvenzverwalter tätig sein?

Es werden überwiegend Rechtsanwälte, aber auch Betriebswirte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Insolvenzverwalter bestellt. Es gibt keine formale Möglichkeit, sich zum Insolvenzverwalter ausbilden zu lassen. Die Vertreter der eben genannten Bereiche haben jedoch in der Regel eine Spezialisierung zum Thema Insolvenzberatung erarbeitet. So gibt es beispielsweise im Rahmen des Jurastudiums die Fachrichtung Insolvenzrecht. Viele Insolvenzverwalter haben daher gleichzeitig die Qualifikation zum Fachanwalt im Insolvenzrecht inne.
Die Insolvenzverwalter sind in einem Verband organisiert, dem Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. Damit soll eine gewisse Qualität bzw. ein gewisser Standard sichergestellt werden. Um Mitglied in diesem Verein zu werden, muss eine fachgerechte Ausbildung nachgewiesen werden. Außerdem muss die Person bereits mindestens fünf Jahre als Insolvenzverwalter tätig sein.
Der Insolvenzverwalter wird stets vom Insolvenzrichter ausgewählt. Für das Auswahlverfahren gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Die rund 180 Insolvenzgerichte müssen daher ohne standardisiertes Verfahren aus den über 2.000 Insolvenzverwaltern den passenden auswählen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Prüfung der Zulassung zum Insolvenzverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit sich in diesem Zeitraum die Verfassung des bereits geschwächten Unternehmens nicht weiter verschlechtert, wird ein sogenannter vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Er hat gegenüber dem eigentlichen Insolvenzverwalter nur eingeschränkte Recht und Pflichten. Diese werden vom Insolvenzgericht festgelegt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, einen „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter einzusetzen. Dieser wird dem „endgültigen“ Insolvenzverwalter quasi gleichgesetzt.

Rechte und Pflichten eines Insolvenzverwalters

Ein Insolvenzverwalter hat verschiedene Rechte und Pflichten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu ermitteln und unter den Gläubigern fair aufzuteilen. Dazu darf der Insolvenzverwalter auch Verträge abschließen. Außerdem fertigt er ein Gläubigerverzeichnis an, dass alle Gläubiger des Schuldners enthält. Folgende Rechte und Pflichten stehen ihm darüber hinaus zu:

  1. Erstellen eines Insolvenzplans
    Der Insolvenzverwalter kann sich die wirtschaftlichen Unterlagen des Schuldners ansehen und auf deren Basis einen Insolvenzplan erstellen. Dieser enthält ein festes Ziel und wird beim zuständigen Gericht eingereicht. Der Insolvenzverwalter ist anschließend dafür zuständig, die Erfüllung des Insolvenzplans zu überwachen.
  2. Gläubiger zufriedenstellen
    Der Insolvenzverwalter muss dafür Sorge tragen, dass alle Gläubiger des Schuldners befriedigt werden. Die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger ist das eigentliche Ziel des Insolvenzverfahrens. Hierbei haben Massegläubiger eine besondere Stellung. Damit sind Gläubiger gemeint, deren Ansprüche sich direkt gegen die Insolvenzmasse richten, beispielsweise Angestellte mit ihren Löhnen. Ist die Insolvenzmasse nicht ausreichen, um alle Massegläubiger zu befriedigen, haftet der Insolvenzverwalter.
  3. Auskunftspflicht

Der Insolvenzverwalter hat gegenüber er Gläubigerversammlung eine Auskunftspflicht, ebenso wie gegenüber dem Insolvenzgericht. Im Rahmen der Gläubigerversammlung haben die Gläubiger so die Möglichkeit Fragen an den Insolvenzverwalter zu richten und auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

Ein Insolvenzverwalter begleitet das Insolvenzverfahren bis zum Ende. Die Länge ist dabei abhängig vom Umfang des Verfahrens. Bei komplexen Fällen kann das durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Kosten für einen Insolvenzverwalter

Die Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung (InsVV) regelt die Vergütung der Insolvenzverwalter. Die Höhe orientiert sich dabei an der Größe der Insolvenzmasse. Außerdem steht sie in Abhängigkeit zu Aufwand und Schwierigkeit des Verfahrens. Findet ein masseloses Verfahren statt, so erhält der Insolvenzverwalter eine Mindestvergütung.  Grundsätzlich gehören die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters zu den Verfahrenskosten. Sie müssen damit vom Schuldner übernommen werden. Die Kosten für den Insolvenzverwalter werden vorrangig vor allen anderen Forderungen aus der Insolvenzmasse beglichen.

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