Buchhaltungsbelege digitalisieren: So senken Unternehmen nachhaltig ihre Buchhaltungskosten
Buchhaltungsbelege digitalisieren: So senken Unternehmen nachhaltig ihre Buchhaltungskosten
Die Digitalisierung der Buchhaltung ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern betriebliche Realität. Aus Sicht einer Steuerkanzlei zeigt sich täglich: Unternehmen, die ihre Buchhaltungsbelege konsequent digitalisieren, sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern reduzieren auch Risiken bei Betriebsprüfungen. Gleichzeitig steigen Transparenz, Effizienz und die Qualität der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Buchhaltungsbelege digitalisieren, welche Einsparpotenziale bestehen und worauf Sie aus steuerlicher Sicht zwingend achten sollten.
1. Belege vermeiden – der größte Hebel zur Kostensenkung
Der wirkungsvollste Ansatz zur Kostensenkung in der Buchhaltung beginnt nicht beim Scanner, sondern bei der konsequenten Vermeidung von Papierbelegen. Jeder Beleg, der bereits digital entsteht, muss nicht aufwendig erfasst, gescannt, archiviert und später gesucht werden. In der steuerlichen Praxis zeigt sich, dass Unternehmen hier erhebliches Potenzial verschenken.
Digitale Ausgangsrechnungen, die direkt als PDF oder E-Rechnung erstellt und versendet werden, sind heute Standard und sollten ausnahmslos genutzt werden. Auch bei Eingangsrechnungen empfiehlt es sich, Lieferanten aktiv dazu aufzufordern, Rechnungen ausschließlich in digitaler Form zu übermitteln. Große Anbieter stellen Belege häufig über Kundenportale bereit, die sich automatisiert abrufen lassen. Je früher ein Beleg digital vorliegt, desto einfacher und kostengünstiger ist die weitere Verarbeitung im Rahmen der Buchhaltung.
Typische Maßnahmen zur Belegvermeidung:
- Umstellung auf digitale Ausgangsrechnungen (PDF, E-Rechnung)
- Sammelrechnungen statt Einzelabrechnungen (z. B. Tankkarten, Apotheke, Lieferanten)
- Verträge mit Pauschalabrechnung statt monatlicher Einzelrechnungen
- Nutzung digitaler Tickets und Abos (ÖPNV, Software, Plattformen)
Praxisnutzen: Weniger Belege bedeuten weniger Buchungsvorgänge, geringere Archivkosten und deutlich weniger manuellen Aufwand.
2. Digitale Belege statt Scannen – so vermeiden Sie unnötige Arbeit
In der täglichen Kanzleipraxis zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen Belege scannen, obwohl diese bereits digital verfügbar wären. Dieses Vorgehen verursacht unnötigen Aufwand und erhöht die Fehleranfälligkeit. Ziel einer modernen digitalen Buchhaltung sollte es sein, Belege direkt aus der digitalen Quelle in das Buchhaltungssystem zu übernehmen.
Für Eingangsrechnungen bietet sich beispielsweise ein zentrales E-Mail-Postfach an, über das alle Rechnungen empfangen, geprüft und automatisiert an die Buchhaltungssoftware oder an DATEV Unternehmen online weitergeleitet werden. Für Rechnungen aus Portalen können spezialisierte Automatisierungslösungen eingesetzt werden, die Belege regelmäßig abrufen und revisionssicher archivieren.
Aus steuerlicher Sicht gilt: Je weniger Medienbrüche im Prozess entstehen, desto stabiler und nachvollziehbarer ist die Buchhaltung.
3. Belege richtig digitalisieren – technische und organisatorische Standards
Nicht alle Buchhaltungsbelege lassen sich vermeiden. Kassenbons, handschriftliche Quittungen oder einzelne Lieferantenrechnungen fallen in vielen Unternehmen weiterhin in Papierform an. In diesen Fällen ist das sogenannte ersetzende Scannen erforderlich.
Dabei ist es entscheidend, dass der Scanvorgang strukturiert, vollständig und in gleichbleibender Qualität erfolgt. Jede Rechnung muss vollständig, in der richtigen Reihenfolge und als einzelne Datei digitalisiert werden. Unvollständige Scans oder das Zusammenfassen mehrerer Belege in einer Datei führen regelmäßig zu Nachfragen durch Steuerberater oder Finanzverwaltung und verursachen zusätzliche Kosten.
Auch technische Details spielen eine Rolle.
Technische Mindestanforderungen:
|
Kriterium |
Empfehlung |
|---|---|
|
Dateiformat |
PDF, TIFF |
|
Scanmodus |
Schwarz-weiß |
|
Auflösung |
300 dpi |
|
Farbe |
Nur bei Beweisfunktion erforderlich |
|
Datei |
Eine Rechnung = eine Datei |
|
Reihenfolge |
Originalreihenfolge |
|
Ausrichtung |
„Richtig herum“ |
Wichtig:
Mehrere Rechnungen dürfen niemals in einer Datei zusammengefasst werden. Jede Rechnung muss vollständig und separat digitalisiert werden.
4. GoBD-Konformität: Pflicht, kein „Nice-to-have“
Die Digitalisierung der Buchhaltung ist untrennbar mit den GoBD verbunden. Diese regeln, wie steuerlich relevante Unterlagen elektronisch aufbewahrt und verarbeitet werden müssen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass digitale Buchhaltungsbelege vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sein müssen.
Ein zentraler Bestandteil der GoBD ist die Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt detailliert, wie Belege im Unternehmen empfangen, digitalisiert, geprüft, verbucht und archiviert werden. In der Praxis wird diese Dokumentation häufig unterschätzt, obwohl sie bei Betriebsprüfungen regelmäßig angefordert wird.
Aus Sicht der Steuerkanzlei gilt: Eine saubere Verfahrensdokumentation schützt vor Diskussionen mit dem Finanzamt und schafft interne Klarheit bei Zuständigkeiten und Abläufen.
Kernelemente der Verfahrensdokumentation:
|
Inhalt |
Beschreibung |
|---|---|
|
Zuständigkeiten |
Wer scannt und prüft Belege? |
|
Zeitpunkt |
Wann wird digitalisiert? |
|
Qualitätskontrolle |
Wie wird Lesbarkeit sichergestellt? |
|
Fehlerhandling |
Wie werden Fehler dokumentiert? |
|
Archivierung |
Wo und wie werden Belege gespeichert? |
Hinweis aus der Praxis:
Nach dem ersetzenden Scannen darf ausschließlich mit dem digitalen Beleg gearbeitet werden. Papierbelege müssen dem weiteren Bearbeitungsprozess entzogen werden.
5. Die richtige Technik spart Zeit und Nerven
Ein häufiger Fehler ist der Einsatz ungeeigneter Scanner. Billige Geräte verursachen mehr Aufwand als Nutzen.
Worauf Sie achten sollten:
- Dokumentenscanner mit Duplex-Funktion
- Schneller Einzug für unterschiedliche Belegformate
- TWAIN- oder WIA-Schnittstelle
- Funktionstasten (z. B. Scan2Mail, Scan2Folder)
Unser Kanzlei-Tipp:
Testen Sie Scanner vor dem Kauf im Fachhandel und stimmen Sie die Auswahl mit Ihrem Steuerberater ab.
6. Systematisch digitalisieren – Prozesse statt Aktionismus
Digitale Buchhaltung funktioniert nur mit klaren Abläufen. Empfehlenswert ist ein täglicher Digitalisierungsprozess:
- Posteingang prüfen
- Belege sachlich kontrollieren
- Digitalisieren oder digital weiterleiten
- Upload ins Buchhaltungssystem
- Papierbelege kennzeichnen („digitalisiert“)
- Archivierung oder Ablage
Ergebnis: Weniger Rückfragen, weniger Chaos, bessere Übersicht.
7. Kostenvergleich: Papier vs. digitale Buchhaltung
|
Kostenfaktor |
Papierbasiert |
Digital |
|---|---|---|
|
Scanaufwand |
Hoch |
Gering |
|
Archivfläche |
Hoch |
Minimal |
|
Suchzeiten |
Lang |
Sekunden |
|
Steuerberateraufwand |
Hoch |
Reduziert |
|
Fehleranfälligkeit |
Hoch |
Gering |
Fazit aus Kanzleisicht: Digitale Buchhaltung senkt dauerhaft Prozesskosten und Steuerberatungskosten.
Fazit: Digitalisierung der Buchhaltung lohnt sich mehrfach
Die Digitalisierung von Buchhaltungsbelegen ist kein Selbstzweck. Sie ist ein wirksames Instrument zur Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und Risikominimierung. Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Prozesse setzen, profitieren von schlanken Abläufen, besserer Übersicht und einer deutlich entspannteren Zusammenarbeit mit Steuerberater und Finanzverwaltung.
Unser Rat aus der Steuerkanzlei:
Beginnen Sie mit Belegvermeidung, setzen Sie auf digitale Belege ab der Quelle und etablieren Sie klare Prozesse. So wird Digitalisierung in der Buchhaltung zum echten wirtschaftlichen Vorteil.
Über den Autor:
Thomas May
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Tel.: +49 7131 72409-0
