Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? – Der umfassende Ratgeber 2025

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? – Der umfassende Ratgeber 2025

Viele Gründer und Kleinunternehmer stehen am Anfang ihrer Selbstständigkeit vor einer entscheidenden Frage: Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss für die Selbstständigkeit in Deutschland. Sie schafft rechtliche Klarheit und sorgt dafür, dass Behörden wie Finanzamt und Industrie- und Handelskammer informiert sind.

Doch nicht jeder Selbstständige benötigt automatisch einen Gewerbeschein. In diesem Ratgeber erfahren Sie ausführlich, wer ein Gewerbe anmelden muss, welche Ausnahmen gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Folgen eine verspätete Anmeldung haben kann.

Wer ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet?

Die Grundregel ist einfach: Jeder, der eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausübt, muss ein Gewerbe anmelden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, oder ob Sie mit Ihrem Geschäft nur ein paar Hundert Euro oder mehrere Tausend Euro Umsatz im Jahr machen.

Von der Gewerbepflicht ausgenommen sind jedoch zwei Gruppen:

Freiberufler:

Dazu zählen u. a. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Autoren, Ingenieure und Künstler. Sie gelten als Freiberufler nach § 18 EStG und benötigen keinen Gewerbeschein, sondern melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.

Unternehmer in der Urproduktion:

Hierunter fallen z. B. Landwirte, Forstwirte, Fischer oder Bergbauunternehmen. Auch sie melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt.

 

Alle anderen Selbstständigen – vom Online-Händler über den Handwerker bis hin zum Gastronom – benötigen einen Gewerbeschein.

Gesetzliche Grundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)

Die Pflicht zur Anmeldung ergibt sich aus § 14 GewO. Danach muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

 

  • Aufnahme einer neuen gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bestehenden Gewerbebetriebs
  • Verlegung des Betriebs an einen neuen Standort
  • Eröffnung einer weiteren Zweigstelle
  • Änderung der ausgeübten Gewerbeart

Damit ist klar: Nicht nur bei einer Neugründung, sondern auch bei wesentlichen Veränderungen im laufenden Geschäft besteht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung ist sofort bei Aufnahme der Tätigkeit notwendig. Das heißt: Wer beginnt, Leistungen am Markt anzubieten, Rechnungen zu stellen oder Produkte zu verkaufen, muss sein Gewerbe angemeldet haben.

Eine verspätete Anmeldung kann unangenehme Folgen haben:

 

  • Bußgelder (je nach Stadt zwischen 50 € und 1.000 €)
  • Nachzahlungen bei Steuern oder Beiträgen
  • Probleme mit Auftraggebern, die einen Nachweis verlangen

 

Praxis-Tipp: Beantragen Sie den Gewerbeschein bereits vor dem ersten Kundenauftrag. So vermeiden Sie Risiken und starten rechtlich abgesichert.

Kriterien: Was gilt als gewerbliche Tätigkeit?

Das Einkommensteuergesetz (§ 15 Abs. 2 EStG) definiert, wann eine Tätigkeit als gewerblich gilt. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:

 

  • Selbstständige Ausübung (eigene Verantwortung, eigenes Risiko)
  • Dauerhafte Tätigkeit, nicht nur einmalige Aktion
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr (z. B. Verkauf, Dienstleistung)
  • Keine Tätigkeit, die als freiberuflich oder landwirtschaftlich gilt

 

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

  • Freiberuflich: Ein Journalist schreibt Artikel für verschiedene Verlage.
  • Gewerblich: Ein Texter betreibt eine eigene Agentur, beschäftigt Mitarbeiter und schreibt nicht nur journalistische Beiträge, sondern auch Werbetexte.

Übersicht: Hauptgewerbe, Nebengewerbe und Kleingewerbe

Viele Gründer sind unsicher, ob die Art ihres Gewerbes Einfluss auf die Anmeldung hat. Zur Orientierung hilft folgende Tabelle:

Gewerbeart

Beschreibung

Besonderheiten bei der Anmeldung

Hauptgewerbe

Selbstständigkeit als Haupteinnahmequelle

Gewerbeschein notwendig

Nebengewerbe

Selbstständigkeit neben Hauptberuf

Ebenfalls Gewerbeschein erforderlich

Kleingewerbe

Gewerbe ohne Eintragung ins Handelsregister, keine Anwendung des HGB

Anmeldung beim Gewerbeamt, aber vereinfachte Buchführung

Wichtig: Unabhängig davon, ob Haupt-, Neben- oder Kleingewerbe – die Anmeldungspflicht besteht in allen Fällen.

Ab wann fällt Gewerbesteuer an?

Die Gewerbeanmeldung hat auch steuerliche Folgen. Jeder Gewerbetreibende wird vom Finanzamt erfasst und erhält den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften:

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € an (Stand 2025).

Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG):

Gewerbesteuerpflicht besteht von Beginn an, unabhängig vom Gewinn.

 

Damit können kleinere Betriebe und Nebengewerbe in vielen Fällen von der Gewerbesteuer verschont bleiben.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Nicht jedes Gewerbe kann sofort nach der Anmeldung betrieben werden. In bestimmten Branchen ist eine Erlaubnis erforderlich. Beispiele:

 

  • Immobilienmakler
  • Gastronomie (Betrieb einer Gaststätte)
  • Bewachungsgewerbe
  • Personenbeförderung (z. B. Taxi)

 

Typische Nachweise, die Behörden verlangen:

  • Fachliche Qualifikation
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • SCHUFA-Auskunft

 

Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, stellt das Gewerbeamt den Gewerbeschein aus.

Gewerbe für Minderjährige – ab wann möglich?

Auch Minderjährige können in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Voraussetzungen sind:

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Genehmigung durch das Familiengericht

In der Praxis liegt das Mindestalter meist bei 16 Jahren. Jüngere Antragsteller haben kaum Chancen auf Genehmigung, auch wenn es theoretisch ab 7 Jahren rechtlich möglich wäre.

Ablauf nach der Gewerbeanmeldung

Nach der Anmeldung laufen automatisch weitere Prozesse an:

  1. Finanzamt: Versand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
  2. IHK oder Handwerkskammer: Pflichtmitgliedschaft (außer Freiberufler)
  3. Berufsgenossenschaft: Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Zusätzlich empfiehlt es sich, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Damit lassen sich private und geschäftliche Finanzen trennen – ein wichtiger Schritt für Übersicht und Professionalität.

Fazit: Rechtzeitig anmelden lohnt sich

Die klare Antwort auf die Frage „Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?“ lautet: Sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Dabei ist es egal, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind oder nur geringe Umsätze erzielen.

Wer sein Gewerbe rechtzeitig anmeldet, vermeidet Bußgelder und startet von Anfang an auf einer rechtssicheren Grundlage. Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Erlaubnispflichten, sammeln Sie alle benötigten Unterlagen und gehen Sie gut vorbereitet zum Gewerbeamt. Lassen Sie sich von einem Experten beraten. So gelingt der Start in die Selbstständigkeit reibungslos.

Über den Autor:

Thomas May

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Tel.: +49 7131 72409-0

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